Verwaltungsgericht Stuttgart: BlockadefrĂĽhstĂĽck gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem BlockadefrĂĽhstĂĽck am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschĂĽtzte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

Kriegswaffen aus Jena kein Thema fĂĽr StadtratskandidatInnen

„Waffen aus Jena gehen in die ganze Welt, z.B. nach Indonesien und Katar, dafür tragen wir Mitverantwortung als BürgerInnen dieser Stadt“ sagte Joachim Misselwitz von der IPPNW. Deshalb komme der Position der zukünftigen Stadträte eine besondere Bedeutung zu. Der Trägerkreis befragte die KandidatInnen, wie sie zum Thema Rüstung aus Jena stehen und ob sie sich ein Konversionsnetzwerk vorstellen könnten. Nur Kirsten Limbecker von den GUTEN und Bastian Stein von den GRÜNEN antworteten und befürworteten die Notwendigkeit einer Umstellung auf zivile Produktion.

„In diesem Schwabenland der Philosophen, gilt da plötzlich Mehrheit als Wahrheit?“

Die Rede von Dr. JĂĽrgen Lodemann, Ehrenvorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller, Landesverband Baden-WĂĽrttemberg, Träger des „Literaturpreises der Landeshauptstadt Stuttgart“, bei der 220. Stuttgarter Montagsdemo der BĂĽrgerbewegung gegen das industrielle Städteumbau-Projekt „Stuttgart 21“ (S21) am 5. Mai 2014.