„Personenscanner mit Gesichtserkennungsfunktion“: Die Anzeigen von Digitalcourage gegen Real und Post

Eine der wenigen ernstzunehmenden BĂŒrgerrechtsorganisationen der Republik hat gehandelt: Digitalcourage hat die Deutsche Post AG und dessen Vorstandsvorsitzenden, sowie die Real SB-Warenhaus GmbH und deren GeschĂ€ftsfĂŒhrer angezeigt und diese Anzeigen nun veröffentlicht.

Im Zuge des Einsatzes von „Personenscannern mit Gesichtserkennungsfunktion“, einer Verarbeitung der Bildaufnahmen Betroffener durch das Programm „Adpack“ der Firma „Indoor“ und einer Weiterleitung der Aufnahmen an die Firma „Echion“, geht es konkret um den Verdacht auf Straftaten nach §§ 44, 43, 6b, 4, 33 und 11 Bundesdatenschutzgesetz.

Neue StaatsplĂ€ne: „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte

Die ErmĂ€chtigung fĂŒr eine staatliche „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte ist Thema auf der morgen beginnenden Sitzung der Justizminister der BundeslĂ€nder. Den Nebel fĂŒr diese verfassungswidrigen PlĂ€ne, welche entsprechend unter erkennbarem Ziel einer weiteren Änderung bzw „Interpretation“ des Grundgesetzes verfolgt werden, bieten Razzien des Bundeskriminalamtes gegen „Hasspostings“.

Stellungnahme der A.f.D. Niedersachsen zu den gefÀlschten Schreiben

Anmerkung der Redaktion: Aus unserer Sicht ist die Parteiorganisation „Alternative fĂŒr Deutschland“ (A.f.D.) ein Haufen Barbaren und Egoisten. Unsere Argumente gegen diese Partei haben wir hier veröffentlicht. Wir wollen diese Partei auch weiterhin auf VierkommaNichts bringen und damit unter die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde – aber nicht durch Betrug und Sabotage an dieser bereits gefĂ€hrdeten zweiten deutschen Demokratie. Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich der gegenwĂ€rtigen AffĂ€re um die gefĂ€lschten, als Schreiben der Landeswahlleiterin von Niedersachsen getarnten SchriftstĂŒcke es sich in der Tat um einen Betrug an, nicht durch die A.f.D. Niedersachsen handelt. Wir halten die Darstellung der FĂŒhrung des Landesverbandes dieser Partei hinsichtlich der Ereignisse fĂŒr glaubwĂŒrdig. Deswegen veröffentlichen wir im Presse- und BĂŒrgerportal deren Pressemitteilung.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.