Scheitern des Militärputsches in der Türkei im geostrategischen Kontext

NatĂĽrlich war der Militärputsch in der TĂĽrkei auch ein Putsch der „Europäischen Union“, des Militärpakts N.A.T.O. und deren FĂĽhrungsmacht, dem Imperium („Supermacht“) der Vereinigten Staaten von Amerika. Und natĂĽrlich bedeutet das desaströse Scheitern dieses Putsches auch ein desaströses Scheitern des U.S.-Imperiums und seiner Ableger. Konkret ist nach der gescheiterten Invasion der Etappe Syrien und der nun fehl geschlagenen MachtĂĽbernahme in der TĂĽrkei auch das gesamte 2008 aus dem Hut gezogene Luftschloss namens „Mittelmeerunion“ weiter in sich zusammengefallen. Auf dem langen Marsch zur Transformation der Weltordnung war diese als nächste, trikontinentale Stufe der gruseligen Verwandlung des U.S.-Klons E.U. geplant. Auch diese spieltheoretische Realität hat sich nun als Illusion entpuppt.

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂĽber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂĽber ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik auĂźer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂĽne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂĽhrten Landesregierungen in ThĂĽringen und Baden-WĂĽrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂĽberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte.