Schweinebucht am Bosporos

Das U.S.-Imperium, mitsamt seinen Ablegern „Europäische Union“ und N.A.T.O. und deren „atlantischen“ oder „pro-europäischen“ Lobbyisten und Höflingen, hat mit seinem gescheiterten Militärputsch in der TĂĽrkei einen epischen Schiffbruch erlitten. Die geostrategische Lage auf dem Planeten hat sich entscheidend verändert. Nun versucht die FĂĽhrung der seit fĂĽnfzehn Jahren im als „weltweiten Krieg gegen den Terror“ getarnten Eroberungsfeldzug befindlichen Vereinigten Staaten von Amerika die Lage irgendwie wieder in den Griff zu bekommen und gleichzeitig ihre vom gepflegten Schwachsinn befallenen Kunden in der Hegemonie ĂĽber die tatsächlichen Vorgänge in Unkenntnis zu lassen. Ein fast amĂĽsantes Unterfangen, vom Standpunkt des Betrachters aus. Am morgigen 31. Juli eilt U.S.-Generalstabschef Joseph Dunford in die TĂĽrkei. Seine Mission: retten, was zu retten ist. Dunford muss und wird einige Geschenke mitbringen mĂĽssen. Die ĂĽbliche psychologische KriegfĂĽhrung – Drohungen, EinflĂĽsterungen, Attentate, GerĂĽchte, Manipulation der Ă–ffentlichen Meinung, etc – wird nicht reichen. Nicht in der TĂĽrkei. Nicht mehr.

Herrmann: Bayern entscheidet ĂĽber Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „groĂźe Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlieĂźen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfĂĽgen, ohne dass der „Spannungsfall“ ĂĽberhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂĽndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).

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