Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex
Im Vorfeld weiterer BeschlĂŒsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen MassenĂŒberwachung / TotalĂŒberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.
Diese Artikelserie dokumentiert fĂŒr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem âUntersuchungsausschussâ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).
Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erlÀutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15:
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