U.N.O. gründet neues „Anti-Terror-Büro“ unter russischer Führung

Am 16.Juni 2017 wurde von den Mitgliedsländern der Organisation der Vereinten Nationen auf der Generalvollversammlung einhellig beschlossen, dem Vorschlag des Generalsekretärs, António Guterres, zuzustimmen, eine neue U.N. Counterterrorism-Abteilung neben den schon zahlreich derartiger bestehenden zu etablieren. Deren Chef erhält den Status eines Stellvertreters des U.N.O.-Generalsekretärs.

„Demokratie zerfressen“: Elektronische Spionage gegen Journalisten und Menschenrechts-Anwälte in Mexiko aufgeflogen

Wie die „New York Times“ berichtet, wurden die „prominentesten Menschenrechts-Anwälte, Journalisten und Antikorruptions-Aktivisten“ Mexikos durch Spionage-Technologie des israelischen Konsortiums NSO Group alias OSY Technologies ausspioniert.

Deren Spionage-Programm „Pegasus“ hatten seit 2011 mindestens drei Regierungsbehörden des in „Amerikas längstem Krieg“, dem „Krieg gegen die Drogen“ eingebetteten Mexikos für lediglich 80 Millionen Dollar gekauft.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.