Trumps gescheiterter Staatsstreich im Iran

Seit der islamischen Revolution haben die USA, Großbritannien, Saudi-Arabien und die Golfaraber versucht, die Regierung von Teheran zu stürzen und eine Konterrevolution einzuleiten. Die CIA und Großbritanniens MI6 haben reichlich Übung: 1953 haben die CIA und MI6 eine aufwändige Operation durchgeführt, um Irans demokratisch gewählten Führer Mohammed Mossadegh zu stürzen, der versuchte, Irans Ölgesellschaft in britischem Besitz zu verstaatlichen. Mobs von speziell ausgebildeten anti-Mossadegh-Demonstranten strömten auf die Straßen Teherans. Bomben gingen hoch. Armeekommandanten wurden bestochen, großzügige Bestechungsgelder verteilt.

Weine, du geliebtes Land

JEDER, DER die Todesstrafe befürwortet, ist entweder ein vollkommener Narr, ein unverbesserlicher Zyniker oder er ist geistesgestört – oder alles zusammen. Es gibt für keinen dieser Defekte eine wirksame Therapie. Ich würde nicht einmal versuchen, sie zu heilen. Ein Narr versteht die überzeugende Evidenz der Schlussfolgerung nicht. Für einen Zyniker ist die Befürwortung der Todesstrafe ein bewährter Stimmenfänger. Ein Geistesgestörter findet schon am bloßen Gedanken an eine Hinrichtung sein Vergnügen. Ich wende mich nicht an derartige Menschen, sondern an normale, vernünftige Bürger Israels.

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Die Gefährder des Polizeistaates

Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des „Gefährders“. Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und – auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex – selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose „Kontaktpersonen“ jedwede „sonst nicht beschaffbare Information“ (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen.

Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren.