Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz ĂĽber den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz ĂĽber das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz ĂĽber den militärischen Abschirmdienst), das SicherheitsĂĽberprĂĽfungsgesetz und das StraĂźenverkehrsgesetz.

FĂĽr die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.

Demokratiebewegung auf Stuttgarter Montagsdemo: „Kennzeichnungspflicht fĂĽr Polizisten jetzt einfĂĽhren!“

Die Rede von Nico Denzinger, Beobachter News, bei der heutigem 289. Stuttgarter Montagsdemo der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Die Rede trägt den Titel „Kennzeichnungspflicht fĂĽr Polizisten jetzt einfĂĽhren!“. Der Link zum Schwarzen Donnerstag wurde von der Redaktion Radio Utopie eingefĂĽgt.

„Red keinen Zionismus!“

In seinem Essay unterscheidet Jehoschua zwischen Nationalismus und Zionismus. Seiner Ansicht nach sind die beiden nicht in eines verschmolzen, wie man die Menschen in Israel glauben machen will, sondern sie sind zwei unterschiedliche Einheiten, die „zusammengeschweiĂźt“ worden sind und die in ständigem Konflikt miteinander stehen. „Zionismus“ spielt in dieser Zweiheit eine zweifelhafte Rolle.

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Schwarzer Donnerstag fĂĽr „Stuttgart 21“: FĂĽnf Jahre Strafvereitelung

Dazu will ich Euch einen konkreten Fall erzählen: Der vierzehnjährige Richard hat am 30.9.2010 an der Schülerdemonstration teilgenommen und war wie viele Schülerinnen und Schüler danach im Schlossgarten. Dort wurde er an Leib und Seele verletzt. Die körperlichen Wunden sind verheilt, die seelischen nicht. Seine Geschichte will er nicht mehr erzählen, als Zeuge nicht auftreten. Seine Eltern haben mir aber vor Jahren Richards schriftliche Schilderung mit seinem Einverständnis zur Verfügung gestellt. Diese haben wir beim ersten Bürgertribunal vor vier Jahren, nämlich am 29.9.2011, verlesen. Die Aussage ist in unserem Buch „Schwarzer Donnerstag – Wir klagen an“ abgedruckt. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Buch – es könnte ja Dienstgeheimnisse enthalten – pflichtgemäß ausgewertet. Hier ein wörtlicher Auszug aus Richards Aussage: