BVerwG-Urteil unterstĂŒtzt BundeswehrĂ€rzte, die sich weigern zu schiessen oder erschossen zu werden
Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt fĂŒr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (frĂŒher: Bundesamt fĂŒr den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchfĂŒhrt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute auf die Klagen von zwei SanitĂ€tsoffizieren und Soldaten auf Zeit entschieden.
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