Tote, Tempelberg, Tarnkappen: Netanjahu bei der Arbeit

Über Israels immer noch amtierenden Premierminister Benjamin Netanjahu gibt es eigentlich nur eines zu wissen: Er glaubt, was er sagt. Völlig egal, was das ist. FĂŒr die seit der Ermordung von Yitzhak Rabin in 1995 faktisch durchgĂ€ngig an der Macht befindliche Nomenklatura Israels gilt das Gleiche. Ebenso fĂŒr deren UnterstĂŒtzer und LobbyistInnen.

Über die PalĂ€stinenser gibt es wiederum nur Eines zu begreifen: dass sie nichts begreifen. Was wiederum zumindest nachvollziehbar ist, weil sie zu sehr mit Sterben, Leid und der seit Generationen ĂŒber sie verhĂ€ngten Kolonialherrschaft beschĂ€ftigt sind und von fast allen Seiten nur benutzt werden, eingeschlossen ihren sogenannten „ReprĂ€sentanten“.

Einige Bilder

Starker G20-Staat: Sogar im LĂŒgen nur Mittelmaß

Zu dem vom „S.P.D.“-Innensenator Andy Grote in Hamburg vermeldeten „bewaffneten Hinterhalt“ auf dem mit BaugerĂŒst versehenen Haus am Schulterblatt 1, dem dort von Anti-Terror-Kommandos aus Deutschland und Österreich unter Gebrauch von Schusswaffen vorgenommenen Einsatz mit StĂŒrmung diverser Wohnungen, sowie zu Weiterem ein paar Kleinigkeiten, welche sogar fĂŒr Fans des starken G20-Staates interessant sein dĂŒrften.

Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂŒr

Laut den Karlsruher Interpreten fĂŒhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von TarifvertrĂ€gen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemĂ€ĂŸ sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der EinschrĂ€nkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfĂŒllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.