Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen

Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir mĂŒssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden. Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bĂŒrgerlichen Medien und „großen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-mĂŒssen-wir-es-zuerst-stĂŒrzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der GrĂŒndung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefĂŒgt). Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal ĂŒberhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht.

Israel: Großdemonstration gegen „Nationalstaatsgesetz“

Am 4. November 1995 wurde auf dem heute nach ihm benannten Rabin Platz der israelische MinisterprĂ€sident Yitzhak Rabin nach dieser Rede von einem faschistischen AttentĂ€ter ermordet. Ein halbes Jahr spĂ€ter kam Benjamin Netanyahu an die Macht. Über 22 Jahre spĂ€ter nun demonstrieren in diesen Minuten Zehntausende in der grĂ¶ĂŸten interreligiösen, interethnischen und interkulturellen Demonstration in der Geschichte Israels gegen das von der Regierung Netanyahu in Form eines der israelischen „Grundgesetze“ eingebrachte neue „Nationalstaatsgesetz“, welches unvereinbar ist mit der israelischen UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung von 1948.

Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-ReichsbĂŒrger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geĂ€ndert und nur durch eine Volksabstimmung gestĂŒrzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, ĂŒberhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemĂ€ĂŸ gewĂ€hlt. Zusammenfassung SĂ€mtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf LĂ€nderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂŒberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂŒr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂŒr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂŒr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „GefĂ€hrder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂŒrlich auserwĂ€hlte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.