Ein Sieg der deutschen Demokratie
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-HĂŒrde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daĂ auch bei RechtsgĂŒltigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropĂ€ischen „EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „EuropĂ€ischen Union“ ist.
Die Entscheidung im Zweiten Senat fĂ€llt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begrĂŒnden in einer abweichenden Meinung, warum sie fĂŒr die Beibehaltung der 5-Prozent-HĂŒrde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser BegrĂŒndung eine veritable Blamage.
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