„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.“

Schließlich bleibt es für uns als demokratische Bewegung untragbar, dass die Kanzlerin den Weiterbau von S21 im Bahn-Aufsichtsrat illegal herbeigeführt hat. Sie hat ihre Glaubwürdigkeit verloren, indem sie die genannten Verfassungsbrüche ermöglicht. Es sind viele Gründe, die unseren Widerstand auf allen Ebenen legitimieren.

Erfurt/Jena: Klage gegen die Universität Jena eingereicht

Seit Jahren wird mittels studentischer Hilfskräfte der Tarifvertrag der Länder (TV-L) massiv unterlaufen. Im §1 c des TV-L werden studentische Hilfskräfte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Ein Ausschluss, welcher sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten beschränkt, aber in der Praxis dazu führt, dass fast jede*r an den Hochschulen arbeitende Studierende als studentische Hilfskraft angestellt wird und einen verminderten Stundenlohn bekommt.

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Schluss mit der Arbeitgeberwillkür!

Überhaupt will die DB diesen Tarifkonflikt bis zum Gesetz zur Tarifeinheit im Juli 2015 aussitzen, damit sie künftig mit der EVG arbeitgeberfreundliche Tarifverträge schließen kann. Wer so mit seinem eigenen Zugpersonal umgeht, lässt ihm gar keine andere Wahl, als mit dem Ultima-Ratio-Mittel Arbeitskampf für echte Verbesserungen zu kämpfen. Das haben uns die Kollegen auch in der Betriebsrätekonferenz in Darmstadt bestätigt. Schon im Editorial 2010 habe ich geschrieben, dass Offenheit und Ehrlichkeit für alle Amtsinhaber und Mitglieder gelebte Praxis sind. Wir halten uns auch 2015 daran.

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#SaveTheLink: Gegen „deutsche Linkzensur-Gesetze auf EU-Standard“

Nun üben alte Medienkonzerne Druck auf den Gesetzgeber aus, um deutsche Linkzensur-Gesetze auf EU-Standards zu erneuern, was tiefgreifende Auswirkungen auf das Recht jedes Bürgers weltweit auf Verlinkungen hätte – mehr als 500 Millionen Nutzer wären davon allein in der EU betroffen. Internet-Nutzer allerorts müssen diesen Plan verneinen, bevor er weiter voranschreitet.