Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt
In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren PlĂ€doyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer AufrĂŒstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass BĂŒrger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dĂŒrfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das âGo-Inâ in BĂŒchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschrĂ€nken.
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