Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren PlĂ€doyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer AufrĂŒstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass BĂŒrger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dĂŒrfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das „Go-In“ in BĂŒchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschrĂ€nken.

Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklĂ€rte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste RegelĂŒbertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische EntscheidungstrĂ€ger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden fĂŒr die Gesellschaft fĂŒhren, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden fĂŒr die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. DafĂŒr folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch fĂŒr die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wĂ€gen ab, was das grĂ¶ĂŸere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

Atomwaffen vor Gericht

Die Ă€rztliche Friedensorganisation IPPNW appelliert an den Richter des Amtsgerichtes Cochem Gerald Michel, die fĂŒnf angeklagten Atomwaffengegner*innen freizusprechen. Am Mittwoch mĂŒssen sie sich fĂŒr ihre Aktion des Zivilen Ungehorsams auf dem AtomwaffenstĂŒtzpunkt BĂŒchel verantworten. Sie waren am 23. Juli 2018 aus Protest gegen die dort gelagerten Massenvernichtungswaffen in den StĂŒtzpunkt eingedrungen und haben auf der Start- und Landebahn gesungen und musiziert.

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