Wurden Bundeswehrsoldaten zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert?

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 26. Januar 2015

Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am 29.01.2015 ĂŒber Flugblatt eines Atomwaffengegners

Darf eine Behörde die Verteilung von FlugblĂ€ttern verbieten, mit denen Bundeswehrsoldaten dazu aufgefordert werden, die Öffentlichkeit umfassend ĂŒber den aktuellen Stand der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren? Das ist die Kernfrage, ĂŒber die das Verwaltungsgericht Koblenz am kommenden Donnerstag entscheiden muss.

Hintergrund ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, das sich gegen die geplante Modernisierung der im rheinland-pfĂ€lzischen BĂŒchel gelagerten Atomwaffen richtet. Das Flugblatt wurde im Juli des vergangenen Jahres wĂ€hrend einer Kundgebung vor dem Atomwaffenlager im rheinland-pfĂ€lzischen BĂŒchel an Bundeswehrsoldaten verteilt, was von der Kreisverwaltung Cochem-Zell zuvor mit folgender BegrĂŒndung verboten wurde: „Durch seinen Aufruf hat der KlĂ€ger AmtstrĂ€ger zu einer rechtswidrigen Tat aufgefordert. Er richtet sich an alle Bundeswehrsoldaten die Öffentlichkeit ĂŒber Dienstgeheimnisse zu informieren, worin eine Verletzung des Dienstgeheimnisses gemĂ€ĂŸ § 353b StGB zu sehen ist.“

Theisen erhob hiergegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, da er sich in seinem Grundrecht auf freie MeinungsĂ€ußerung verletzt sieht. Zudem vertritt er die Auffassung, dass die Zivilgesellschaft ein Recht darauf habe, umfassend ĂŒber die HintergrĂŒnde der geplanten Atomwaffenmodernisierung informiert zu werden. Nach seiner Ansicht verstĂ¶ĂŸt die nukleare Teilhabe der Bundeswehr gegen den Nichtverbreitungsvertrag, das Völkerrecht und das Grundgesetz. Bei den vermeintlichen Dienstgeheimnissen handele es sich somit um illegale Geheimnisse, die nicht schutzbedĂŒrftig seien, so Theisen.

In vergleichbaren FĂ€llen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt eine InteressensabwĂ€gung zwischen dem Recht zur RĂŒge von MissstĂ€nden im öffentlichen Leben und der hierdurch erzwungenen Preisgabe von Staats- und Amtsgeheimnissen gefordert:

„Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des StaatsbĂŒrgers, der MissstĂ€nde nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich fĂŒr deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung fĂŒr den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung (BVerfGE 12, 113)“,

so das Bundesverfassungsgericht. Der Atomwaffengegner verweist in seiner KlagebegrĂŒndung auf BeschlĂŒsse des Deutschen Bundestages und des rheinland-pfĂ€lzischen Landtages, die den Abzug der Atomwaffen aus BĂŒchel fordern, was in Meinungsumfragen immer wieder auch von einer großen Mehrheit aller Deutschen gefordert worden ist.

Die Debatte um die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland und die nukleare Teilhabe der Bundeswehr hat durch die Neujustierung der Weltuntergangsuhr eine bedrohliche AktualitĂ€t erhalten, denn die Wissenschaftler begrĂŒnden dies explizit damit, dass die geplante Atomwaffenmodernisierung ein neues atomares WettrĂŒsten zur Folge habe.

„Deshalb muss die Bundeswehr endlich damit aufhören, sich reflexhaft in beharrliches Schweigen zu hĂŒllen, wenn es um das Thema Atomwaffen sowie deren Modernisierung geht“, so Theisen. Nach seiner Auffassung sind nicht atomwaffenkritische FlugblĂ€tter strafbar, „sondern die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland und die Bereitschaft der Bundeswehr diese Waffen im sogenannten Ernstfall auf völkerrechts- und grundgesetzwidrige Weise einzusetzen.“

Das Flugblatt wurde von Theisen trotz des Verbots mehrfach verteilt, worauf die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Beschlagnahme vornehmen ließ und inzwischen Anklage vor dem Amtsgericht Cochem erhoben hat. Somit wird sich in KĂŒrze auch dieses Gericht mit der Frage der vermeintlichen Aufforderung von Bundeswehrsoldaten zum Verrat von Dienstgeheimnissen beschĂ€ftigen mĂŒssen.

Roland Blach (Koordinator der Kampagne „atomwaffenfrei jetzt“ und LandesgeschĂ€ftsfĂŒhrer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Baden-WĂŒrttemberg) erklĂ€rt zu dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz:

„155 Staaten haben in einer UN-ErklĂ€rung den Einsatz von Atomwaffen „unter allen UmstĂ€nden“ geĂ€chtet und sprechen sich prinzipiell fĂŒr einen umfassenden völkerrechtlichen Vertrag zur Abschaffung aller Atomwaffen aus. Die Bundesregierung sollte sich 70 Jahre nach den AtombombenabwĂŒrfen auf Hiroshima und Nagasaki endlich auch klar dazu bekennen und einem drohenden WettrĂŒsten eine klare Absage erteilen. Den Druck der Zivilgesellschaft fĂŒr ein Verbot werden wir in den kommenden Monaten intensivieren“.

Die Verhandlung gegen Hermann Theisen findet am Donnerstag, 29.01.2015 (9:00 Uhr, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Sitzungssaal A021) am Verwaltungsgericht Koblenz statt.

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