Über 4.000 gegen BAYER

Erst vor kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage von BĂŒrgerinitiativen gegen das Vorhaben abgewiesen. Doch dieses dramatische Zeichen an die Zivilgesellschaft konnte den Widerstand nicht brechen. Vielmehr wuchs die Wut auf Konzerne wie BAYER, die durch ihre LobbyvertreterInnen massiv Druck auf Politik und Justiz ausgeĂŒbt hatten, damit ihr Wunsch umgesetzt wird.

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stĂ€rkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklĂ€rt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes fĂŒr rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers BĂŒchel im vergangenen Jahr wĂ€hrend einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit ĂŒber die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

Categorized as: PresseerklÀrungenRecht, Justiz

Lothar König erhĂ€lt ThĂŒringer Demokratiepreis

HauptpreistrĂ€ger ist der Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König. Die weiteren PreistrĂ€ger sind das BĂŒrgerbĂŒndniss gegen Rechts in Eisenach, mit Uwe Adler ein Aktivist des Weimarer BĂŒrgerbĂŒndnisses gegen Rechts und der SchulĂŒbergreifende Projekttag Weimarer SchĂŒlerinnen und SchĂŒler.
Die Vernetzung der ThĂŒringer BĂŒrgerbĂŒndnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts begrĂŒĂŸt die Nominierung von Lothar König und der anderen PreistrĂ€ger_innen fĂŒr den ThĂŒringer Demokratiepreis 2013.