Schuldenkrise ohne Ende: Ein Erklärungs- und Lösungsansatz

Es gibt kaum noch andere Nachrichten als die aus dem Kontext der internationalen Schuldenkrise: Die Ratingagentur Moody´s stuft Irland-Anleihen auf „Ramschniveau“ herab, auch Italien ist ins Visier der Ratingagenturen und Spekulanten geraten und die USA stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Die Gründe, warum die Bonität vieler – in der Regel sehr kleiner – EU-Staaten inzwischen nahezu im Tagesabstand heruntergestuft wird, obwohl hinter diesen als Garant die größte Wirtschaftsmacht der Welt, die EU, steht, und warum eine solche Herabstufung bei den USA unterbleibt, deren Schuldenstand die astronomische Größe von 14,3 Billionen Dollar erreicht hat und deren momentanes, also nur ein Jahr betreffendes Haushaltsdefizit fast fünf Mal größer ist als die gesamten Staatsschulden Griechenlands – nun, diese Gründe habe ich in einem etwas längeren Kommentar zur neuesten Meldung in meiner „Chronik des (nicht nur) neoliberalen Irrsinns“ darzustellen versucht.

Italien: Kapital und EU haben Angst um ihre geplante Entstaatlichung

Die Drohungen von Banken, Ratingagenturen und der deutschen Regierung als treibende Kraft der „Europäischen Union“ gegen Italien haben einen sehr praktischen Hintergrund. Italiens Finanzminister Giulio Tremonti steht wegen der drohenden Verhaftung seines Vertrauten Marco Milanese schwer unter Druck. Doch mit Tremonti steht und fällt die rasche Fortsetzung der geplanten Entstaatlichung durch sogenannte „Sparpakete“. Auch in Italien.

Am Freitag ist die entscheidende Abstimmung in der römischen Abgeordnetenkammer.

gorleben365

In Gorleben wird nach 10 Jahren Moratorium wieder fleißig am Endlager für Atommüll gebaut – getarnt als Erkundungsarbeiten. Obwohl immer wieder bewiesen wird, wie ungeeignet der Salzstock ist, werden hier Tatsachen geschaffen.

Categorized as: Aktuelles

Reportage zu erster Pilotverhandlung zu Griechenlandhilfe und Euro-Rettungsschirm im Bundesverfassungsgericht

Am 05.07.2011 fand die mündliche Verhandlung im Pilotverfahren statt, wo es erst einmal schwerpunktmäßig um das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG) und um die Rechte der deutschen Steuerzaher ging. Fragen wie die mit diesen Mechanismen verbundenen Auflagen und Maßnahmen wie Ausnahmezuständen zu deren Durchsetzung scheinen späteren Verfahren vorbehalten zu sein.