Schweiz: Offener Brief zum Überwachungsgesetz BÜPF und zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Mit der KabelaufklĂ€rung soll es dem Nachrichten-dienst des Bundes erlaubt werden, «grenzĂŒberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichten-dienst könnte alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen und mit Stichworten durchforsten. Da der Grossteil der InternetaktivitĂ€ten in der Schweiz ĂŒber das Ausland stattfindet, wĂ€ren grundsĂ€tzlich alle von dieser Überwachung betroffen. Der Nachrichtendienst hĂ€tte Zugriff auf Metadaten und auf sĂ€mtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen

Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu ĂŒben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kĂŒrzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezĂŒglich der AktivitĂ€ten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

#SaveTheLink: Gegen „deutsche Linkzensur-Gesetze auf EU-Standard“

Nun ĂŒben alte Medienkonzerne Druck auf den Gesetzgeber aus, um deutsche Linkzensur-Gesetze auf EU-Standards zu erneuern, was tiefgreifende Auswirkungen auf das Recht jedes BĂŒrgers weltweit auf Verlinkungen hĂ€tte – mehr als 500 Millionen Nutzer wĂ€ren davon allein in der EU betroffen. Internet-Nutzer allerorts mĂŒssen diesen Plan verneinen, bevor er weiter voranschreitet.

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die RĂ€te von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer ĂŒber Europa“, die „ĂŒber alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur VerfĂŒgung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu AktivitĂ€ten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezĂŒglichen „Snowden-EnthĂŒllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren ErmĂ€chtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

Eine weitere VerschĂ€rfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfĂŒgte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland gefĂŒhrten Telekommunikationsverkehr“.