Der „starke“ tiefe Staat

Trotz nach Jahrzehnten schlieĂźlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drĂĽckt sich die „breite Ă–ffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der Staatsaffäre um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.

Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.

Im Namen des Volkes

Das Bundesverfassungsgericht wird noch deutlicher, wenn es um Grundrechte geht. In dem Beschluss heißt es wörtlich: „Gerade dieser Willensbeugung und dem Ausgeliefertsein der staatlichen Hoheitsgewalt kann eine abschreckende Wirkung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten – namentlich der durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Teilnahme an Demonstrationen – zukommen.

Ăśbrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen

Nur falls jemand „S.P.D.“, „GrĂĽne“ und „Linke“ im Berliner Senat satt hat, wie sie sich vor dem Apparat des von uns bereits vor bald zehn Jahren prognostizierten faschistischen Polizeistaates rausreden, sich dafĂĽr entschuldigen nicht jeder Forderung sofort nachzugeben und natĂĽrlich auch die „VideoĂĽberwachung“, die optische Erfassung der Bevölkerung und der Besucher der Weltstadt Berlin eskalieren, nur nicht ganz bis zum geforderten Punkt: Der Senat ist nicht so hilflos, wie er tut.