Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschlieĂźen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂĽberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂĽr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂĽr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂĽr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂĽrlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

38 Jahre rechtswidrig vom Verfassungsschutz ĂĽberwacht

„Die Einlassungen des Bundesamts fĂĽr Verfassungsschutz vor Gericht sind von Kalte-Kriegs-Denken durchdrungen, sind illiberale Zeugnisse einer Geheiminstitution, die sich unter der Etikette ‚Verfassungsschutz’ zu einer ideologischen und inquisitorischen GesinnungsĂĽberprĂĽfungsbehörde aufgeschwungen hat, wie sie mit der Verfassung und den Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit nicht vereinbar ist.“

Solidarität mit dem Antimilitaristen Thomas H.

Seit über zwei Jahren kämpft Thomas H. sich nun schon durch den Dschungel der Gerichte (vgl. GWR 411). Weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm, will ihn die Staatsanwaltschaft bestrafen. Nun liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit einer hoffentlich guten Entscheidung, um die Bundeswehr in ihrem Nachwuchshunger in die Schranken zu weisen und das Recht auf freie Meinung und Versammlung zu stärken.

Petition: Wer hat das Kommando ĂĽber das Verfassungsgericht?

Unter dem Titel „Stoppt den Grundrechtsboykott: Petition fĂĽr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle der Justiz“ haben BĂĽrgerrechtlerInnen eine Petition gestartet, die eine tatsächliche, dem Grundgesetz entsprechende Gewaltenteilung einfordert. Das berĂĽhrt auch die sensible Frage des Bundesverfassungsgerichts, deren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes letztlich durch drei Parteien, „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ bestimmten und nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Richter, deren mögliche Befangenheit, sowie deren Verhältnis zur „Europäischen Union“ und derem „Gerichtshof der Europäischen Union“ (EuGH).