DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂŒber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂŒssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂŒndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flĂ€chendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂŒberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europĂ€isches Recht“, mithin die ErklĂ€rung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „EuropĂ€ischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂŒndung hatten sich recht merkwĂŒrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂŒssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und PrĂ€sident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂŒber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂŒsseler RĂ€teregierung. Im gesamten Einflussbereich der „EuropĂ€ischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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Uribes Wiederwahl zum PrÀsidenten von Verfassungsgericht in Kolumbien abgelehnt

Das Verfassungsgericht von Kolumbien hat am 26.Februar die erneute Kandidatur des amtierenden PrÀsidenten Alvaro Uribe Vélez abgelehnt. Da sich der PrÀsident auf Grund der Verfassung des Landes nicht mehr zur Wiederwahl bei den PrÀsidentenwahlen im kommenden Mai aufstellen lassen aber das Regieren mit einer dritten Amtszeit nicht aufgeben wollte, haben seine AnhÀnger ein Referendum abgehalten, um die Gesetze entsprechend Àndern zu lassen.

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Aktuelle Stunde des Parlaments zu Urteil des Verfassungsgerichtes

Berliner Anwaltsverein berĂ€t am Freitag kostenlos Hartz IV-EmpfĂ€nger und rĂ€t zur ÜberprĂŒfung der BezĂŒge. Wie der Nachrichtensender „Phönix“ meldet, versammeln sich heute ab 17 Uhr die „Parteien“ im Berliner Bundestag zu einer Aktuellen Stunde, um voller (berechtigter) Angst vor der Zukunft das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes debattieren.

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Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung fĂŒr BedĂŒrftige an

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt. Es hat desweiteren BedĂŒrftigen in bestimmten FĂ€llen eine sofortige Hilfe zugesprochen. Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Urteil 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 im Wortlaut (1):

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„Grundrecht auf ein menschenwĂŒrdiges Existenzminimum“: CDU, SPD und GrĂŒne (ver)fassungslos

Kein Tag fĂŒr Schlechtmenschen: Das morgige Urteil in Karlsruhe bezĂŒglich der Höhe der Hartz-SĂ€tze ist bei den „Parteien“ im Regierungsviertel ganz offensichtlich bereits bekannt. Seit Tagen bereiten CDU und SPD eine öffentliche Kampagne zur VerfassungsĂ€nderung vor – angeblich wegen den „Jobcentern“ der Armutsagenturen „Arge“. Morgen um 10 Uhr verkĂŒndet das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Urteil ĂŒber die 2004 von SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen beschlossenen Hartz-Gesetze. Das Karlsruher Urteil ĂŒber das, infolge dieser Gesetze, verfassungswidrig, grausam und asozial nach unten gedrĂŒckte Existenz- und Steuerminimum, ist offenbar viel weitreichender als es die „Parteien“ in Berlin erwartet haben. Ein neues Grundrecht bahnt sich an: das „Grundrecht auf ein menschenwĂŒrdiges Existenzminimum“.

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