DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂŒber alles? Das Urteil aus Karlsruhe
Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂŒssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂŒndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flĂ€chendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂŒberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europĂ€isches Recht“, mithin die ErklĂ€rung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „EuropĂ€ischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂŒndung hatten sich recht merkwĂŒrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂŒssel. (Bild: aus âMetropolisâ, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und PrĂ€sident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂŒber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂŒsseler RĂ€teregierung. Im gesamten Einflussbereich der „EuropĂ€ischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…
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