Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …
… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden. Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und VerbĂ€nde auf die EuropĂ€ische Union mit den BrĂŒsseler Richtlinien als alleingĂŒltigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkĂŒrlich in ihrem Sinne zu verĂ€ndern. Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte und erhĂ€lt von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zustĂ€ndig:
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