Spionage-Dienste geben Ausschnüffelung von 37 Millionen Ihrer Emails allein in 2010 zu

Bundesnachrichtendienst BND, Militärischer Abschirmdienst MAD, 16 Landesämter des Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Zollkriminalamt des Bundesfinanzministeriums ZKA, das Bundeskriminalamt BKA, die 16 Landeskriminalämter, sowie Dutzende beauftragte, verflochtene Konzerne des spionage-technischen Komplexes machen in Deutschland was sie wollen. Ebenso machen in Deutschland die entsprechenden Spione, Geheimpolizisten, Agenten anderen Staaten (keineswegs nur staatlich bezahlte, sondern ebenso Söldner internationaler Konzerne und Konglomerate) was sie wollen.

EU-Datenschutzverordnungsentwurf entpuppt sich als neuer Versuch eu-weiter Zensur

Anlass dieses Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit wachzurütteln.

Nach unserer Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Es handelt sich vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internet-Medien.

Machtkampf um die Berliner Republik: Analyse und Hintergründe

Die Affäre um Bundespräsident Christian Wulff, die geplante „Datenschutz“-Verordnung der „Europäischen Union“, die geplante (selbst über der EU stehende) nichtstaatliche Finanzorganisation „Europäischer Stabilisierungsmechanismus“ ESM, die von Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy und der Kanzlerin von Deutschland Angela Merkel jahrzehntelang bekämpfte und nun angeblich geplante Finanzumsatzsteuer („Finanztransaktionssteuer“, Tobin-Steuer), sowie das anstehende Platzen der Bundesregierung und der Rauswurf der einzigen FDP-Ministerin (mitsamt irrelevanter Witze wie Philipp Rösler) ergeben einen Zusammenhang.

Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei Rechtsgültigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropäischen „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „Europäischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fällt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begründen in einer abweichenden Meinung, warum sie für die Beibehaltung der 5-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser Begründung eine veritable Blamage.