Hartz IV – Rote Karte fĂĽr die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht mĂĽsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den MaĂźstab des Grundgesetzes fĂĽr die Hartz-Gesetzgebung schlieĂźlich verstanden haben?

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NordflĂĽgel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft Stuttgart: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

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Staatsstreich des Euro-Systems

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages unterstĂĽtzen der amtierende FĂĽhrer der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, sowie der ehemalige SPD-Finanzminister Peer SteinbrĂĽck vor dem morgigen Gipfel des obersten EU-Regierungsrates den laufenden Staatsstreich gegen die Souveränität der Berliner Republik und das Grundgesetz. Angestrebt wird die selbst erzeugte Währungskrise des Euro-Systems zur Auflösung der Staaten in der Euro-Zone zu nutzen. Symbolträchtiger kann man es nicht machen. In einer englischsprachigen Erklärung in der „Financial Times“ (1) forderten gestern Finanzminister und Aussenminister der „groĂźen Koalition“ von 2005-2009 durch eine „radikale, gezielte Anstrengung“ der desaströsen Finanzunion, die mittlerweile halb Europa mit Bankrott und sozialen Revolten bedroht, nun auch noch die „politische Integration“ der 1992 geschaffenen „Europäischen Union“ folgen zu lassen.

Abgeordnete kassieren verfassungswidrig Fraktionszulagen

Man ist ja mittlerweile von unseren Geld-und Sachbezugsempfängern  viel gewöhnt, und doch gibt es so Dinge, wo man einfach nur noch aus der Haut fahren möchte. Da vielen Abgeordneten aus den Landtagen die ĂĽppigen Diäten scheinbar nicht reichen, meinen sie eben, dass man den Steuerzahler weiterhin ausbeuten kann, indem man sich die eigenen Taschen mit verfassungswidrigen Zulagen fĂĽr Funktionen in den Fraktionen vollstopft und ein Urteil des Bundesverfassungsgericht – aus dem Jahre „2000“ (Ja, Sie lesen richtig) – einfach ignoriert.

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