DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂĽber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂĽssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂĽndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăśber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂĽberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂĽndung hatten sich recht merkwĂĽrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂĽssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂĽber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂĽsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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FDP und Linke zu BND-Irak-Affäre: Bundesregierung begeht „Verfassungsbruch“ durch „skandalöse Missachtung“ der Justiz

Dass die Berliner Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU eine Gefahr im Verzug für die Allgemeinheit und die Republik darstellt, kann nach dem gestrigen Skandal im BND-Untersuchungsausschuss nicht mehr geleugnet werden. Die Clique um Kanzlerin Merkel (CDU) und Aussenminister Steinmeier (SPD) ignoriert bereits seit Jahren kontinuierlich das Bundesverfassungsgericht. Gestern kam auch noch der Bundesgerichtshof (BGH) dazu. Der Hintergrund: die Bundesregierung weigert sich entgegen eines zwingenden Urteils des BGH, Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) über die Beteiligung deutscher Agenten an der Invasion des Irak 2003 dem zuständigen und übergeordneten legislativem Gremium, dem BND-Untersuchungsausschuss, zur Verfügung stellen.