Intrige vor ESM-Urteil gescheitert: Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigt indirekt Höherrangigkeit gegenĂŒber EuGH

Das Bundesverfassungsgericht hat erklĂ€rt, am Termin zur UrteilsverkĂŒndung bezĂŒglich der Begleitgesetze zum „EuropĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) und Fiskalpakt festzuhalten. Damit hat es abgelehnt, auf einen neuen Eilantrag von Wirtschaftslobbyisten um Professor Markus Kerber einzugehen, der eine UrteilsverkĂŒndung am 12. September verhindern wollte. Argument der Wirtschaftslobbyisten, dezent vorgetragen vom „Handelsblatt“: der „EuropĂ€ische Gerichtshof“ (EuGH) sei „das in dieser Sache höhere Gericht“, ein EuGH-Urteil bezĂŒglich der Klage eines irischen Abgeordneten mĂŒsse abgewartet werden.

EZB zögert Euro-Umstellung und Griechenland-Bankrott bis ESM-Urteil des BVerfG hinaus

Die „EuropĂ€ische Zentralbank“ verschleppt den Konkurs des griechischen Staates und die Umstellung des Euro-Systems bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in September. Hintergrund ist das historisch prĂ€zedenzlose ESM-Staateninsolvenzverfahren, was den Unterzeichnerstaaten um den Hals gelegt werden soll.

Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-HĂŒrde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei RechtsgĂŒltigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropĂ€ischen „EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „EuropĂ€ischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fĂ€llt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begrĂŒnden in einer abweichenden Meinung, warum sie fĂŒr die Beibehaltung der 5-Prozent-HĂŒrde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser BegrĂŒndung eine veritable Blamage.

Hartz IV – Rote Karte fĂŒr die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht mĂŒsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes fĂŒr die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?

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