Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und ĂŒber das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins BND-Gesetz befördern.

Der Apparat fliegt auf

Die seit Ende des 20. Jahrhunderts und Beginn des weltweiten, nunmehr bald vierzehnjĂ€hrigen Terrorkrieges fĂŒhrende Partei des geheimdienstlichen Komplexes in der Republik, die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, kĂŒndigt ĂŒber das Apparat-Organ „Spiegel“ Kontrollmaßnahmen gegen diesen an. Konkret geht es um die heutige MachtfĂŒlle des Bundesnachrichtendienstes. Auf diese Weise wird der berĂŒhmten „breiten Mehrheit“ diese MachtfĂŒlle taktisch deutlich gemacht und der Bevölkerung damit quasi der Segen der Obrigkeit gegeben, sich ein wenig ĂŒber diese aufzuregen. Denn ihr hat ja nun eine AutoritĂ€t – eine Regierungspartei – etwas vorgesagt, was nun kopiert werden darf.

Der ĂŒbliche Plan der Nomenklatura dĂŒrfte sein, bereits seit Langem ausgeĂŒbte verfassungswidrige Praktiken zu legalisieren, dem geheimdienstlichen Komplex, dem Apparat strukturelle und historische KontinuitĂ€t zu sichern und die in diesem Zusammenhang fĂŒr die Bevölkerung einzig relevanten Maßnahmen – Verfassungsklagen – weiter zu verhindern.

„VollstĂ€ndige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung ĂŒber die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995: