Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂŒgt oder schweigt.

Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und ĂŒber das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins BND-Gesetz befördern.