Erneut Antrag auf Verfassungsänderung Artikel 93 im Bundestag: Gesetzentwurf liegt vor

Nach dem am 29. März wieder von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzten „Gesetz zur Ă„nderung des Grundgesetzes“ bringen heute die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen erneut ein Verfassungsänderungsgesetz Betreff Artikel 93 Grundgesetz in den Bundestag ein. Der Gesetzentwurf, laut Datum erst vorgestern erstellt, sieht einen Artikelzusatz 4c vor, der Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei fĂĽr die Wahl zum Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht gewährleistet.

Affäre um geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages

Am 22. März beschloss im Bundestag der Ausschuss fĂĽr WahlprĂĽfung, Immunität und Geschäftsordnung (Geschäftsordnungs-Ausschuss) nach einer „PrĂĽfbitte“ des Ă„ltestenrats eine äuĂźerst weitreichende Ă„nderung der Geschäftsordnung im Bundestag. Diese soll am 26. April im Bundestag abgesegnet werden. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat bereits eine Verfassungsklage dagegen angekĂĽndigt.

Categorized as: Allgemein