Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper ĂŒber das RĂ€tsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an ĂŒber zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner mĂŒssten unverzĂŒglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwĂ€lzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere ZuschĂŒsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-BĂŒrgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklĂ€ren lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die GesprĂ€che hĂ€tten und zu welchen Ergebnissen sie fĂŒhren werden“. Ach ja, es sind nur ĂŒber zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.

Gerichtsentscheid zu BĂŒrgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungĂŒnstig fĂŒr die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem EingestĂ€ndnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn fĂŒr diese Mehrkosten mĂŒsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen RisikosphĂ€re sie fĂ€llt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).

„Oberstaatsanwalt HĂ€ußler wegen uneidlicher Falschaussage beim Generalstaatsanwalt angezeigt“

In meiner Anzeige habe ich den Generalstaatsanwalt auch darauf hingewiesen, dass der Oberstaatsanwalt persönlich im Schlossgarten war und das Geschehen beobachtet hat, dass er die Anzeigen bearbeitet und
die Ermittlungen geleitet hat. Und nicht zuletzt, dass er ausgerechnet den inzwischen rechtskrĂ€ftig vorbestraften PolizeiprĂ€sidenten Stumpf damit beauftragt hat, wegen des von diesem zu verantwortenden Einsatzes zu ermitteln. Stumpf hĂ€tte also gegen sich selbst ermitteln mĂŒssen.

FĂŒnf Jahre S21-RechtsbrĂŒche: Verlangen nach EntschwĂ€rzung und Umkehr

Obwohl das Projekt unwirtschaftlich geworden war , nötigte die Bundesregierung 2013 den Bahn-Aufsichtsrat mit aller Macht zum Weiterbau von S21. Und da lehnt es der Berliner Generalstaatsanwalt ab, strafrechtlich gegen die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue zu ermitteln, als hĂ€tten die TĂ€ter nicht gewusst, was sie tun. CDU-Justizsenator Heilmann nannte das „vertretbar“.

Wir haben daraufhin die Freigabe und EntschwĂ€rzung amtlicher Vermerke des Kanzleramts verlangt und eingeklagt, um den Rechtsbruch der Bundesregierung sichtbar zu machen. Es gelang uns, Vermerke fĂŒr Pofalla
und Merkel weiter zu entschwÀrzen: