Hersh-Bericht: Die Verlierer des Syrien-Krieges versuchen sich zu Siegern umzulügen

In einem neuen Artikel im „London Review of Books“ zum Krieg in Syrien beruft sich der (auch von Radio Utopie) hochangesehene Enthüllungs-Journalist Seymour Hersh u.a. auf einen hochrangigen „Berater“ vom Generalstab des U.S. Militärs. Laut dessen Angaben begann der U.S. Generalstab im Herbst 2013 – hinter dem Rücken von Präsident Barack Obama und der mit „Alliierten“ in Großbritannien, Katar und Saudi-Arabien zugunsten von terroristischen Gruppen „konspirierenden“ C.I.A. – über die Bundeswehr, die israelischen Verteidigungskräfte und das russische Militär Informationen an die Assad-Regierung weiterzugeben, um diese gegen jihadistische / terroristische Gruppen zu unterstützen.

Ohne jetzt auf alle Einzelheiten im Artikel eingehen zu wollen: ich halte diese Geschichte für eine Finte. Gegenteilig nehme ich an, dass diese Geschichte Seymour Hersh von genau den Kräften angedreht wurde, die alles auf einen Sieg in der Invasion Syriens gesetzt, dafür ohne Skrupel alle verfügbaren Mittel eingesetzt und nun verloren haben.

Obama vergöttlicht die amerikanische Hegemonie

An diesem 70. Jahrestag der UNO verbrachte ich viel Zeit mit dem Anhören der verschiedenen Reden. Die glaubwürdigsten wurden gehalten von den Präsidenten Russlands und des Iran. Die Präsidenten Russlands und des Iran weigerten sich, die Washington dienende Realität oder Matrix anzuerkennen, die Obama der Welt mit seiner Rede aufs Auge zu drücken suchte. Beide Präsidenten stellten energisch die falsche Realität in Frage, die die westlichen Propagandamedien und deren Herren in den Regierungen zu schaffen versuchen, um weiterhin ihre Hegemonie über alle anderen auszuüben.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf.