NatĂŒrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen
Die Fraktionen von „GrĂŒnen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen MilitĂ€rs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nĂ€mlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „GrĂŒnen“ in ThĂŒringen.
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