NATO-Staaten fĂŒhren verdeckten Krieg in Mali

Neben den USA und Frankreich sind auch die beiden anderen Mitglieder der NATO-Quad, Deutschland und das Vereinigte Königreich, in den Krieg in Mali und im benachbarten Niger involviert. Berlin hat kĂŒrzlich angekĂŒndigt, seine militĂ€rische Ausbildungsmission in Mali zu erweitern, seine TruppenstĂ€rke dort zu erhöhen und ein MilitĂ€rkrankenhaus einzurichten. Außerdem hat Berlin den nigrischen StreitkrĂ€ften fĂŒnfzehn gepanzerte Fahrzeuge zur VerfĂŒgung gestellt und wird 100 Ausbilder in das Land schicken, um minenresistente, hinterhaltgeschĂŒtzte Mannschaften auszubilden. Deutsche Marinekommandos bilden Nigers SpezialkrĂ€fte aus und die Luftwaffe hat im Rahmen der MINUSMA-Operation in Mali einen LuftwaffenstĂŒtzpunkt im Land.

Frankreich und der Libyen-Konflikt

Vor gut neun Jahren, im Februar 2011, begannen im Zuge einer Protestwelle, welche sich in nahezu allen LĂ€ndern des Nahen Ostens und Nordafrikas ausbreitete, auch in Libyen Proteste. Anders als in den meisten anderen LĂ€ndern wandelten sich diese binnen weniger Tage zu einem gewaltsamen BĂŒrgerkrieg, woraufhin bereits im MĂ€rz 2011 sehr schnell und fasst ĂŒberstĂŒrzt eine Intervention der NATO, maßgeblich vorangetrieben durch Frankreich, in Libyen folgte. Der NATO-Einsatz gipfelt im Oktober 2011 im Tod von Libyens 40-jĂ€hrigem Herrscher Muammar al-Gaddafi, woraufhin er wenige Tage spĂ€ter endete, ansonsten aber hat die NATO-Intervention in Libyen einen TrĂŒmmerhaufen hinterlassen.

Das Koch-Soros Quincy-Projekt

Aber Koch/Soros wollen nicht wirklich die endlosen US-Interventionen in Übersee beenden. Sie wollen die gleichen alten Denkfabriken finanzieren, die fĂŒr die Katastrophe verantwortlich sind, die die US-Außenpolitik darstellt, sie wollen den Interventionismus in Nichtinterventionismus umfĂ€rben und hoffen, dass es keiner von uns Trotteln bemerkt.

Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂŒber MilitĂ€reinsatz

Karlsruhe: Regierung musste wĂ€hrend Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂŒr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, deren FĂŒhrung vor dem MilitĂ€reinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂŒhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂŒr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter StreitkrĂ€fte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂŒr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklĂ€rte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der StreitkrĂ€fte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemĂ€ĂŸ. Das Gericht lĂ€sst lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂŒber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂŒber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt Ă€ndert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂŒber von Regierung angeordnetem MilitĂ€reinsatz und KriegfĂŒhrung faktisch auf.