Analyse zur U.N.-Resolution: Politik von Terrorkrieg und Verbrannter Erde

Der vorliegende Entwurf der Resolution, die ĂŒbermorgen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen werden soll (Radio Utopie berichtete), reprĂ€sentiert nichts anderes als ein Ende des Völkerrechts und einen Bruch mit der Weltordnung nach dem Zweiten Weltkrieg.

Einleitung

Wir berichteten bereits mehrfach ĂŒber das entscheidende Kapitel VII in der am 26. Juni 1945 beschlossenen Charta der Vereinten Nationen. Wörtlich heisst es in Artikel 39 Kapitel VII U.N.-Charta:

“Der Sicherheitsrat soll die Existenz irgendeiner Bedrohung des Friedens, eines Friedensbruchs oder Aktes der Aggression feststellen und soll Empfehlungen aussprechen, oder entscheiden, welche Maßnahmen unternommen werden sollen, in Übereinstimmung mit Artikel 41 (Anm.: nichtmilitĂ€rische Maßnahmen, wie Abschaltung der Kommunikations-Infrastruktur) und 42 (Anm.: militĂ€rische Maßnahmen), um internationalen Frieden und Sicherheit zu erhalten oder wieder herzustellen.”

Hier eine offizielle Übersetzung, bitte beachten: rechtlich bindender Beschlusstext ist in Englisch.

In maximalem Zynismus wurde Kapitel VII der U.N.-Charta, gedacht nach dem Zweiten Weltkrieg „internationalen Frieden und Sicherheit zu erhalten“, von der verbleibenden Supermacht Vereinigte Staaten von Amerika und ihrem MilitĂ€rpakt dazu benutzt Libyen zu erobern, zehn Jahre nach ihrem Ausrufen eines „global war on terror“ und dem Ausrufen des „kollektiven Verteidigungsfalls“ des Nordatlantikpaktes, dessen genauer Beschlusstext bis heute geheim ist. Die Russische Föderation duldete es.

Beim Beschluss der umfassenden Kriegsvollmacht des U.N.-Sicherheitsrates gegen Libyen am 17. MÀrz 2011 enthielt sich Russland der Stimme. Dazu der damalige PrÀsident und heutige Premierminister der Russischen Föderation Dmitri Medwedew am 22. MÀrz 2011:

„Wir halten diese Resolution nicht fĂŒr falsch
 Mehr noch. Diese Resolution widerspiegelt im Großen und Ganzen unsere Vision des Geschehens in Libyen, allerdings nicht in allen (Aspekten).“

Deshalb, so Medwedew, könne man nicht behaupten, dass

„wir nicht wissen, was wir tun
 Wir haben das ganz bewusst getan. Ich habe das Außenministerium entsprechend angewiesen.“

Premierminister Wladimir Putin hatte sich beschwert. Ein bisschen.

Nachdem sich Russland nach der Eroberung Libyens rund zwei Jahre  gegen eine Kriegsvollmacht gegen Syrien strĂ€ubte – nach der die U.S.A. permanent gebettelt hatte, wieder im maximal zynischen Versuch eine U.N.-Resolution nach Kapital VII der U.N.-Charta zu bekommen – gab Russland auch unter PrĂ€sident Putin nach.

Nachdem durch die Invasoren und ihre Proxy-Milizen, damals unter „Al Kaida“ Label, Chemiewaffen eingesetzt wurden und dies Damaskus in die Schuhe geschoben worden war (1, 2, 3), behauptete der russische Außenminister Sergej Lawrow noch am 17. September 2013, die kommende Resolution des U.N.O.-Sicherheitsrates zu Syrien werde keinen Bezug auf Kapitel Sieben der U.N.-Charta enthalten. Am 27. September hatte sie einen, mit der Unterschrift Russlands.

Zwei Jahre nach der Invasion Libyens hatte es die Obama-Administration, mit ihren den maßgeblichen ausfĂŒhrenden „Playern“ Susan Rice, Samantha Power und Jeffrey Feltman, wieder einmal geschafft von den Vereinten Nationen eine Kriegsvollmacht gegen ein souverĂ€nes Land zu bekommen was sie nie bedroht hatte, und wieder unter dem maximal zynischen Bezug auf Kapitel VII der U.N-Charta, „um internationalen Frieden und Sicherheit zu erhalten oder wieder herzustellen.”

Die vor fast genau einem Jahr am 27. September 2013 durch den Sicherheitsrat beschlossene Resolution 2118 wirkt als umfassende Kriegsvollmacht gegen Syrien, wenn ein Chemiewaffen-Einsatz in Syrien „durch irgendwen“ („by anyone“) erfolgt. Das ist kein Scherz. Das ist der Resolutionstext, in seinem rechtsverbindlichen Abschnitt („21.  Decides,..).

Das vom Bundestag ausgestellte Syrien-Mandat der Bundeswehr, mit dem Einsatzraum “Mittelmeer und bei Bedarf im Nordatlantik mit angrenzenden Seegebieten”, gilt ĂŒbrigens bis Ende 2014 und kann jederzeit verlĂ€ngert werden.

Die Resolution

Wie wir bereits mehrfach umschrieben – und leider feststellen mussten, dass auch diesbezĂŒglich beim regulĂ€ren Beobachter umgehend der Blitzdingsfaktor einsetzt – versteckt sich Betrug meist hinter ellenlangem Geschwafel, ob schriftlich oder mĂŒndlich.

Resolutionen des Sicherheitsrates sind durch die Architektur der 1945 geschaffenen Organisation der Vereinten Nati0nen fĂŒr alle Mitgliedsstaaten der U.N. verbindlich. Machtpolitisch sind sie die einzigen Resolutionen von Bedeutung.

In jeder Resolution gibt es ein „anmerkend“, ein „betonend“, ein „wir wollten nur mal sagen“. Relevant sind die Textabschnitte mit einem „entscheidet“ davor, sowie andere Abschnitte mit entsprechender Wirkung.

Im Res0lutionsentwurf, der ĂŒbermorgen zur Abstimmung im Sicherheitsrat ansteht, heisst es nun:

„Handelnd unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen

entscheidet (der Sicherheitsrat), dass Mitgliedsstaaten, in Übereinstimmung mit internationalem Menschenrecht, internationalem FlĂŒchtlingsrecht und internationalem humanitĂ€ren Recht, das Rekrutieren, Organisieren, Transportieren oder AusrĂŒsten von Individuen (vorbeugend) verhindern und unterdrĂŒcken sollen, die zum Zwecke der DurchfĂŒhrung, Planung, oder Vorbereitung von, oder Teilnahme an, terroristischen Handlungen oder dem Anbieten oder Erhalten von terroristischem Training, und dem Finanzieren ihrer Reisen und ihrer AktivitĂ€ten, in einen anderen Staat als der ihrer Residenz oder NationalitĂ€t reisen.“

Original:

„Acting under Chapter VII of the Charter of the United Nations, (…)

Decides that Member States shall, consistent with international human rights law, international refugee law, and international humanitarian law, prevent and suppress the recruiting, organizing, transporting or equipping of individuals who travel to a State other than their States of residence or nationality for the purpose of the perpetration, planning, or preparation of, or participation in, terrorist acts or the providing or receiving of terrorist training, and the financing of their travel and of their activities;“

Was fehlt, wenn eine solche Vollmacht auf die BerĂŒcksichtigung von „international human rights law, international refugee law, and international humanitarian law“ hin eingeschrĂ€nkt wird?

Das „international law“. Das Völkerrecht.

Dieser maximal heuchlerische, imperialistische Entwurf legitimiert im Falle seiner Annahme China in Vietnam Luftangriffe zu fliegen, um dort das Rekrutieren von glausameln Killeln zu verhindern. Dieser Resolutionsentwurf legitimiert Japan China zu besetzen – schon wieder – um „Organisierung und Transport“ von monarchiefeindlichen Elementen zu unterdrĂŒcken. Alles prĂ€ventiv, versteht sich. Dieser Resolutionsentwurf legitimiert die Russische Föderation nicht nur in Kiew, sondern gleichmal rundum ĂŒberall einzumarschieren, um antirussische Elemente beim „Finanzieren ihrer Reisen und ihrer AktivitĂ€ten in einen anderen Staat als der ihrer Residenz oder NationalitĂ€t“ zu stören. Dieser Resolutionsentwurf ermöglicht es jedem Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen, also praktisch allen Staaten auf dem Planeten, so ziemlich jeden nur denkbaren Wahnsinn zu veranstalten; und natĂŒrlich auch der „Supermacht“ Vereinigte Staaten von Amerika (frĂŒher sagte man noch Imperium) endlich ĂŒberall einzumarschieren ohne sich mit diesem ganzen lĂ€stigen Völkerrecht, diesen Resolutionen, und diesem Vereinten GebĂ€ude in New York herum Ă€rgern zu mĂŒssen.

NatĂŒrlich wĂŒrde es auch diesem oder jenen asiatischen Kirchenstaat – regiert von talentlosen, genauso unterwĂŒrfig wie herrschsĂŒchtig auf den Großen Bruder in Washington schielenden Feiglingen und Sadisten – ermöglichen in dieser oder jener „Zone“ mal wieder ein kleines Massaker anzurichten. Nur so zum Spaß! Man gönnt sich ja sonst nichts!

Diese U.N.-Resolution wurde vom moralischen, ethischen, menschlichen Abfall dieser Zivilisation entworfen, der alles hasst was gut und schön ist. Diese U.N.-Resolution reprĂ€sentiert nichts als das Prinzip „Verbrannte Erde“ und das ist in diesem Falle wörtlich zu nehmen. Dieses AnsĂ€gen des Völkerrechts ist dazu ausgelegt den ganzen Planeten in ein einziges Kriegsgebiet zu verwandeln und den 2001 durch und in den Vereinigten Staaten von Amerika begonnenen Terrorkrieg im wahrsten Sinne des Wortes in einen Weltkrieg zu verwandeln, wo natĂŒrlich der StĂ€rkere beginnt und gewinnt. Wie in alten Zeiten. Und das passt genau dazu, was Washington bereits fĂŒr sich als seinen Anspruch verkĂŒndet hat, nĂ€mlich das Recht auf weltweite KriegfĂŒhrung “ohne RĂŒcksicht auf internationale Grenzen”.

Was das U.S.-Imperium, und wer auch immer da in dessen Schatten kriecht und zischt und seine PlĂ€ne verfolgt, nicht kontrollieren und nicht kaufen kann, das soll verschwinden, so oder so. Diesen Plan verfolgt dieses Imperium, was sich anmaßt diese Welt „fĂŒhren“ zu wollen, und keinen anderen.

Wie passend, dass die Russische Föderation bereits ihre Zustimmung zur Resolution gegeben hat. Nach einer Sitzung des Sicherheitsrates in Moskau Ă€ußerte PrĂ€sident Putin ĂŒber sein PrĂ€sidialamt, man könne ja der von den Vereinigten Staaten von Amerika gefĂŒhrten „globalen“ Kriegskoalition beitreten.

Das vorletzte Wort hat Bertolt Brecht:

Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genĂŒgend große Ausmaße angenommen hat.

Unsichtbar?

Das war mal.