VG Berlin â Polizei ging rechtswidrig gegen Kletteraktivistin vor
Die Polizei schien der Auffassung zu sein, sie dĂŒrfe Grundrechte nach Gusto einschrĂ€nken, wenn sie zum Schluss komme, eine Handlung sei nicht ânormalâ. Es gibt jedoch kein Gesetz, dass das Demonstrieren in luftiger Höhe untersagt und ein âSich horizontal Bewegenâ vorschreibt.
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