Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen

Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir müssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden. Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bürgerlichen Medien und „großen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-müssen-wir-es-zuerst-stürzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der Gründung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefügt). Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal überhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht.

Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

„… um jeden Widerstand im Volk gegen die Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges zu unterdrücken“

Angesichts einer möglichen friedlichen Wiedervereinigung des geteilten Korea und einer Zukunft in Souveränität, aber ebenso einem weiteren drohenden Angriffskrieg in Asien, Afrika, oder Europa, der durch die Kanzlerin, ihre Büttel und Parlamentsparteien in Deutschland vorbereitet, gefordert, abgesegnet, toleriert bzw aktiv oder passiv unterstützt wird, ist die 1967 nach Westdeutschland geschmuggelte Tonaufnahme von Max Reimann ein wichtiges zeithistorisches Dokument.

Petition: Wer hat das Kommando über das Verfassungsgericht?

Unter dem Titel „Stoppt den Grundrechtsboykott: Petition für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle der Justiz“ haben BürgerrechtlerInnen eine Petition gestartet, die eine tatsächliche, dem Grundgesetz entsprechende Gewaltenteilung einfordert. Das berührt auch die sensible Frage des Bundesverfassungsgerichts, deren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes letztlich durch drei Parteien, „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ bestimmten und nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Richter, deren mögliche Befangenheit, sowie deren Verhältnis zur „Europäischen Union“ und derem „Gerichtshof der Europäischen Union“ (EuGH).

Warum Präsident Steinmeier den Selbstmord von „S.P.D.“ und Schulz betrieb

Es war Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Martin Schulz und die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ zu einer erneuten Wahl Koalition mit „C.D.U.“ / „C.S.U.“ drängte, weil Steinmeier seiner geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel die Blamage einer für Neuwahlen notwendigen zweifachen Wahlniederlage im Bundestag ersparen und eine günstige Position der „S.P.D.“ bei Neuwahlen verhindern wollte. Diese hätten womöglich in eine „rot-rot-grüne“ Regierungskoalition mit dem Kanzler Schulz gemündet – eine Konstellation, die Schulz noch am 20. November nicht ausgeschlossen hatte.

Als Zwangsmaßnahme gegen die allgemeine kognitive Dissonanz, eine Chronologie und Erinnerung.