Die Militarisierung Japans und das magische Jahr 2020

Autorin: Victoria Kropp

Japan ist seit dem Zweiten Weltkrieg bekannt fĂŒr seinen Pazifismus. Pazifistisch eingestellt ist ein Großteil der Bevölkerung und kriegsablehnende Elemente weist die japanische Verfassung seit Ende des Zweiten Weltkrieges auf. So lautet die weitverbreitete Annahme – Betonung auf Annahme. TatsĂ€chlich nehmen militĂ€rische Handlungen und Reden seit geraumer Zeit zu.[1] Dass sich die militĂ€rische Rhetorik verschĂ€rft, ist nicht neu[2], neu hingegen ist, dass Premierminister Shinzo Abe das Jahr 2020 zu einem magischen Jahr fĂŒr die Militarisierung Japans gemacht hat.

Interpretation der Anti-Kriegs-Verfassung

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab die alliierte Besatzungsregierung unter US-amerikanischer FederfĂŒhrung Japan eine neue Verfassung. Ziel sollte eine EindĂ€mmung militĂ€rischer Aggressionen sein, denn das Land hat im Zweiten Weltkrieg eine aggressive Expansionspolitik betrieben und Kriegsverbrechen (u.a. Massentötungen und Erprobung biologischer/chemischer Waffen an lebenden Menschen) begangen[3]. Bei der Verfassung ist in dem Kontext Artikel 9 hervorzuheben, in dem die Verbote militĂ€rischer AktivitĂ€ten, eines Aufbaus von kriegsfĂ€higen StreitkrĂ€ften und KriegsfĂŒhrung stehen. Allerdings steht das nur auf dem Papier so. In der Praxis haben sich lĂ€ngst mehrere Auslegungen etabliert.

Im Wortlaut heißt es in besagtem Artikel 9[4]:

– In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegrĂŒndeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk fĂŒr alle Zeiten auf den Krieg als ein souverĂ€nes Recht der Nation und auf die Androhung oder AusĂŒbung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
– Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und LuftstreitkrĂ€fte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur KriegsfĂŒhrung wird nicht anerkannt.

Die erste Auslegung betrifft die SelbstverteidigungsstreitkrĂ€fte (SDF): Schwarz auf Weiß steht es nicht, dass sie aufgebaut werden können. Allerdings lautet die Interpretation, dass Selbstverteidigung von den Verboten ausgenommen ist. Somit können Soldat*innen ausgebildet und Waffen angeschafft werden – solange sie nicht als Kriegsmittel dienen. Aber was sind Waffen mit Kriegspotenzial und was sind Waffen ohne Kriegspotenzial? Welche Waffe dient lediglich dem Zweck der Selbstverteidigung und kann nicht im Krieg eingesetzt werden?

Eine weitere Auslegung betrifft die Androhung bzw. den Einsatz von Gewalt als Mittel um internationale Streitigkeiten beizulegen. LĂ€ngst sind die SDF auch im Ausland aktiv. Offiziell unter dem Deckmantel der „HumanitĂ€ren Hilfe“. Das heißt, sie nehmen nicht an Kriegshandlungen teil, unterstĂŒtzen aber die Infrastruktur vor Ort[5]. Der Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2014[6] erweiterte dann die Aufgaben der SDF: Anstatt deren Einsatz nur als Reaktion auf einen bewaffneten Angriff gegen Japan zu definieren, sind die StreitkrĂ€fte nun auch zur „Verteidigung Japans“ im Ausland verpflichtet, wenn das „Überleben Japans“ bedroht ist. Dazu reicht es aus, wenn ein Angriff gegen ein Land mit „engen Beziehungen“ zu Japan erfolgt, dessen Folgen das „Überleben Japans“ bedrohen können – sofern keine anderen Mittel zur Verteidigung zur VerfĂŒgung stehen (Artikel 3, Absatz 3). Welcher Fall das „Überleben Japans“ im Ausland bedroht, wie die Definition von „engen Beziehungen“ mit Japan aussieht und welche „anderen Mittel zur Verteidigung“ ausgeschöpft sein mĂŒssen, wird nicht erklĂ€rt. Des Weiteren behĂ€lt sich Japan vor, dass eine Teilnahme an internationalen Missionen unter dem Slogan „proaktiver Beitrag zum Frieden“ möglich ist (Artikel 2, Absatz B). Der Kabinettsbeschluss nimmt dabei auch Bezug auf Artikel 9 und betont, mit diesem in Einklang zu stehen. Zwar wird damit die Teilnahme an Kampfhandlungen weiterhin ausgeschlossen, allerdings ist auf dieser Grundlage eine Legalisierung davon auch nur noch ein paar Schritte entfernt.

Mit diesen Interpretationen gilt der Auslegungsspielraum fĂŒr Neuinterpretationen als ausgeschöpft. Der nĂ€chste Schritt wĂ€re eine VerfassungsĂ€nderung.

Der Entwurf fĂŒr eine neue Verfassung

Ein Entwurf wurde 2012 von der Liberaldemokratischen Partei (LDP) bereits vorgelegt[7]. FĂŒr die Militarisierung ist zentral, dass Artikel 9 erweitert wird. Nach der Erweiterung ist der Premierminister der Oberbefehlshaber einer Nationalen Verteidigungsarmee – und nicht mehr von SelbstverteidigungsstreitkrĂ€ften. In dem Entwurf ist diesmal auch niedergeschrieben, dass die Armee zur Selbstverteidigung eingesetzt wird. ZusĂ€tzlich kann die Armee, um Sicherheit und Frieden der internationalen Gemeinschaft zu gewĂ€hrleisten, an internationalen Missionen teilnehmen. Des Weiteren kann sie eingesetzt werden, um die öffentliche Ordnung zu erhalten und um das Leben bzw. die Freiheit der BĂŒrger zu beschĂŒtzen. Diese genannten Erweiterungen sind durch die bisherigen Auslegungen schon gĂ€ngige Praxis. Neu ist, dass sie offiziell in die Verfassung mit aufgenommen werden. Auf dieser Basis wĂ€ren dann neue Auslegungen möglich, die bisher nicht als gangbar erscheinen. Denn eine Interpretation der Interpretation eines Verfassungsartikels ist schwer durchzusetzen – eine Interpretation eines Verfassungsartikels mit der Interpretation hingegen schon. Ferner steht in der oben zitierten derzeitigen Fassung, dass Japan „fĂŒr alle Zeit“ auf Krieg und Gewalt verzichtet. Im Entwurf ist an der Stelle nur noch die Rede von „wird nicht angewendet“.

Zur Initiierung einer VerfassungsĂ€nderung braucht es die UnterstĂŒtzung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten im Unter- und Oberhaus des Parlaments. Anschließend muss in beiden HĂ€usern mit einer Zweidrittelmehrheit dafĂŒr gestimmt werden. Abschließend muss die Änderung in einem Referendum dem Volk vorgelegt werden, wo eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.

Im Unter- und Oberhaus gilt die Zweidrittelmehrheit als gesichert. Die nĂ€chsten Unterhauswahlen stehen 2021 an und fĂŒr das Oberhaus im Juli 2019 und 2021. Bei den Unterhauswahlen werden alle Abgeordneten neu gewĂ€hlt; Oberhauswahlen finden alle drei Jahre statt, bei denen jeweils die HĂ€lfte neu gewĂ€hlt wird.

RegelmĂ€ĂŸig werden Umfragen von Nachrichtenverlagen durchgefĂŒhrt, nach denen die Zahl der Ablehner einer VerfassungsĂ€nderung grĂ¶ĂŸer ist als die der BefĂŒrworter[8].

SchlĂŒsseljahr 2020

Premierminister Abe hat sich als Ziel gesetzt, die Verfassung bis 2020 zu Ă€ndern: „(Bis 2020) glaube ich, dass Japan seinen Status vollstĂ€ndig wiederhergestellt haben wird und einen großen Beitrag zu Frieden und StabilitĂ€t in der Region und der Welt geleistet hat“, somit könne Japan zu einer „ausgewogenen und stabilen Region“ beitragen. Und weiter: „Jetzt ist es an der Zeit, dass Japan einen großen Schritt auf dem Weg zu neuen BemĂŒhungen um den Aufbau von Nationen macht.“[9]

Angesichts der Ober- und Unterhauswahlen 2021 dĂŒrfte eher die BefĂŒrchtung, die Zweidrittelmehrheit zu verlieren, der Grund fĂŒr das Beharren auf das Jahr sein. Zudem sind 2020 die Olympischen Spiele in Tokyo: „2020 ist das Jahr, in dem wir die Olympischen und Paralympischen Spiele in Tokio abhalten. Ich möchte, dass dieses Jahr eine bedeutende Wiedergeburt Japans darstellt.“[10] Damit möchte Abe auch eine Parallele zu den ersten Olympischen Spielen in Japan 1964 ziehen: Damals hatten die Spiele eine große Bedeutung fĂŒr Japan, da sie als Zeichen gewertet wurden, dass Japan als friedliche und wirtschaftlich erfolgreiche Nation auf die globale BĂŒhne zurĂŒckkehrt[11]. Genauso wie die Olympischen Spiele 1964 als Neuanfang und Wiederaufstieg gelten, so soll es nach Abe auch mit den Spielen 2020 sein. Zugleich erhofft er sich mit dieser Rhetorik mehr BefĂŒrworter einer VerfassungsĂ€nderung unter der Bevölkerung zu gewinnen. Anstatt aber einen kriegsfreien Neuanfang und den Niedergang militĂ€rischer AktivitĂ€ten zu feiern, soll nun der Beginn einer vertieften Kriegslaufbahn gefeiert werden.

Anmerkungen

[1] Siehe auch Kido, Eiichi: Ist die ostasiatische Gemeinschaft eine Utopie? Wird Japan zum Kriegsstaat? In: AUSDRUCK (Dezember 2016), S. 22-27; ders.: Japan auf dem Weg zur Wiederbelebung des Militarismus, in: AUSDRUCK (Oktober 2014), S. 24-29.

[2] Smith, Sheila A. (2019): Japan rearmed. The politics of military power. Cambridge, Massachusetts: Harvard University Press.

[3] Tanaka, Toshiyuki (1996): Hidden horrors. Japanese war crimes in World War II. Boulder, Colo: Westview Press (Transitions–Asia and Asian America).

[4]Verfassung des Kaiserreiches Japan vom 3. November 1946, http://www.verfassungen.net/jp/verf47-i.htm (05.05.2019).

[5] Smith, Sheila A. (2019): Japan rearmed. The politics of military power. Cambridge, Massachusetts: Harvard University Press.

[6] Cabinet Decision on Development of Seamless Security Legislation to Ensure Japan’s Survival and Protect its People, July 1, 2014, http://www.cas.go.jp/jp/gaiyou/jimu/pdf/anpohosei_eng.pdf (05.05.2019).

[7] Der Entwurf einer nationalen Verfassungskorrektur der Liberaldemokratischen Partei vom 27. April 2014 http://www.jimin.jp/policy/policy_topics/pdf/seisaku-109.pdf (05.05.2019).

[8] o.V.: Abe Cabinet support rate up, 54% against Constitution revision: poll, in: Kyodo News, 14. Januar 2018. o.V.: Poll: 58% oppose constitutional revisions with Abe in charge, in: The Asahi Schimbun, 2. Mai 2018. Masaki, Miki&Aramaki, Hiroshi: Changes in the Public Attitudes towards the Constitution. From the 2017 Survey “The Japanese and the Constitution”, in: NHK News, 1. Oktober 2017.

[9] o.V.: Japan’s pacifist constitution could be changed by 2020 – Abe, in: The Tokyo Times, 2014.

[10] Osaki, Tomohiro: Shinzo Abe calls for Japan’s ‚rebirth‘ in 2020 along with constitutional revision, in: The Japan Times, 19. Dezember 2017.

[11] Martin, Alexander: The 1964 Tokyo Olympics: A Turning Point for Japan, in: The Wall Street Journal, 5. September 2013.

Erstveröffentlichung am 9.5.2019 auf Informationsstelle Militarisierung e.V.

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