Verwaltungsgericht Stuttgart: BlockadefrĂŒhstĂŒck gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sĂ€mtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fĂŒhlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestĂ€tigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem BlockadefrĂŒhstĂŒck am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschĂŒtzte Versammlung gehandelt, erklĂ€rte das VG Stuttgart und bestĂ€tigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drĂ€ngen die S21-Gegner auf Einstellung sĂ€mtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

Musterprozess beim U.S.-Bundesberufungsgericht: heimliches AusspÀhen der digitalen Standort-Abfrage verfassungswidrig

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde ein sehr bedeutendes Grundsatzurteil zu Gunsten der verfassungsrechtlich verbrieften PrivatsphĂ€re der Verbraucher gefĂ€llt, das als gefĂŒhrter Musterprozess auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des digitalen Zeitalters erlangen kann. Die American Civil Liberty Union (A.C.L.U.) reichte gemeinsam mit A.C.L.U. of Florida, der Electronic Frontier Foundation, dem Center for Democracy & Technology und der National Association of Criminal Defense Lawyers einen Antrag zur ÜberprĂŒfung ein.

Kurzer politischer Prozess in „Stuttgart 21“?

BĂŒrgerbewegung gegen das regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21): Hintergrundinfo vom BĂŒrgerInnen Parlament Stuttgart zum ersten Prozesstag gegen die Aktivisten Karl Braig, Bernd-Christoph KĂ€mper, Katharine Ertl und Peter Gruber am Dienstag, 21. Januar 2014. Der Prozess wird am 31. Januar im Stuttgarter Amtsgericht in der Hauffstraße 5 fortgesetzt.

„Stuttgart 21“: Zehn Frauen und MĂ€nner wegen aktiver BĂŒrgerbeteiligung auf der Anklagebank

Heute beginnt der politische Prozess gegen zehn Angeklagte im Amtsgericht Stuttgart. Um 9.30 Uhr und 13.30 Uhr wird das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eröffnet. Verhandelt wird die angebliche Besetzung des Rathauses vom 10.11. auf den 11.11.2012. Angeklagt sind zehn Frauen und MĂ€nner, die mit zehn weiteren Aktivistinnen und Aktivisten den großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses genutzt haben.