Verwaltungsgericht Stuttgart: BlockadefrĂŒhstĂŒck gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sĂ€mtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fĂŒhlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestĂ€tigt.
Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem BlockadefrĂŒhstĂŒck am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschĂŒtzte Versammlung gehandelt, erklĂ€rte das VG Stuttgart und bestĂ€tigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drĂ€ngen die S21-Gegner auf Einstellung sĂ€mtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.
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