Ehemaliger DIA-Chef warnte das Weiße Haus vor dem Aufstieg von ISIS

Dieser Beamte, der den grĂ¶ĂŸten Teil seiner Laufbahn mit öffentlichen Angelegenheiten der CIA beschĂ€ftigt war, ersuchte mich persönlich, meine Argumente fallen zu lassen, mit denen ich John Schindlers GlaubwĂŒrdigkeit in Frage stellte, nachdem ich bemerkt hatte, dass Schindler ein höchst ideologischer und skandalbeladener Kommentator ist, der sich zur UnterstĂŒtzung seiner Argumente stĂ€ndig auf spezielles Insiderwissen beruft. Dieser CIA-Beamte versuchte außerdem, mich von Schindlers GlaubwĂŒrdigkeit als Insider und Experte zu ĂŒberzeugen, indem er mir versicherte, dass „er aufschlussreich geschrieben hat.“

AffÀre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen BĂŒrgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine ErlĂ€uterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der AffĂ€re außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritĂ€res oder gar totalitĂ€res Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die PflichterfĂŒllung nach dem Grundgesetz ĂŒber Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewĂ€hlten ReprĂ€sentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafĂŒr), zu groß. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe:

Schweiz: Offener Brief zum Überwachungsgesetz BÜPF und zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Mit der KabelaufklĂ€rung soll es dem Nachrichten-dienst des Bundes erlaubt werden, «grenzĂŒberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichten-dienst könnte alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen und mit Stichworten durchforsten. Da der Grossteil der InternetaktivitĂ€ten in der Schweiz ĂŒber das Ausland stattfindet, wĂ€ren grundsĂ€tzlich alle von dieser Überwachung betroffen. Der Nachrichtendienst hĂ€tte Zugriff auf Metadaten und auf sĂ€mtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

#FSA15: „Freiheit statt Angst“ DĂŒsseldorf, Frankfurt, Kiel & Dresden

Am Samstag, 13. Juni 2015, wird in DĂŒsseldorf, Frankfurt, Kiel und Dresden gegen den Überwachungswahn demonstriert. Wir protestieren gegen Überwachung durch Geheimdienste, Unternehmen und den Staat. Darum werden wir auch das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verhindern, dass die große Koalition im September einfĂŒhren will. Wir werden den Sommer nutzen, um gegen dieses Gesetzesvorhaben vorzugehen.

Chronologie zum “Patriot Act” (II): „Jedwede greifbaren Dinge“

Washington: Sonntag um Mitternacht, bei Anbruch des 1. Juni 2015, brachte Senator Rand Paul, mit Hilfe von Senatoren wie Ron Wyden, einen Teil vom weltweiten eng vernetzten System der MassenĂŒberwachung zum Stillstand. Drei Bestandteile des ursprĂŒnglich in 2001 beschlossenen „Patriot Acts“, die seitdem zwar keine permantente GĂŒltigkeit bekommen hatten, aber dafĂŒr immer wieder verlĂ€ngert oder sogar eskaliert worden waren, konnten durch die Lobby des geheimdienstlichen Komplexes im Senat nicht rechtzeitig verlĂ€ngert werden.

In der Nacht zum heutigen Mittwoch (3.) nun tagte der Senat erneut und bewilligte schließlich den unter dem zynischen Namen eingebrachten „Freedom Act“. Dieser verlĂ€ngert in seiner section 705 das erste VerlĂ€ngerungsgesetz “USA Patriot Improvement and Reauthorization Act” von 2005 erneut bis zum 15. Dezember 2019 (wir berichteten.)

Der “Patriot Act” verĂ€ndert in seiner (derzeit bis zur Unterschrift des U.S.-PrĂ€sidenten stillgelegten) Section 215 den “Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978″ (F.I.S.A. Act) und ermĂ€chtigt so zunĂ€chst einmal die Bundespolizei F.B.I., zwecks einer „Untersuchung“ zur Abwehr von „internationalem Terrorismus“ und Spionage „jedwede greifbaren Dinge“ („any tangible things“) an sich zu bringen bzw zu „produzieren“, also zu rauben oder zu kopieren (wie Daten zum Beispiel) – ohne Gerichtsbeschluss.