Parlament in Bolivien ebnet Weg fĂŒr Neuwahl ohne Evo Morales
Die Anzeige gegen den PrĂ€sidenten dĂŒrfte daher von keinem seriösen Gericht behandelt werden. Dennoch reichten Vertreter des De-facto-Regimes sogar Anklage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ â ein völkerrechtlicher Straftatbestand â gegen Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederlĂ€ndischen Den Haag ein. Entsprechende öffentliche AnkĂŒndigungen hatten auch Regierungsgegner in Venezuela im Fall von Ex-PrĂ€sident Hugo ChĂĄvez und seinem Nachfolger NicolĂĄs Maduro mehrfach gemacht. Der IStGH Ă€uĂert sich zum Verlauf solcher Untersuchungen nicht. Zu einem Prozess kam es jedoch nie.
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