Parlament in Bolivien ebnet Weg fĂŒr Neuwahl ohne Evo Morales
Der Senat des bolivianischen Parlaments hat am Samstagnachmittag (Ortszeit) einstimmig den Entwurf fĂŒr ein Gesetz angenommen, das den Weg zu Neuwahlen ebnen soll. Der Gesetzentwurf sollte ohne weitere Umwege der Abgeordnetenkammer zugeleitet werden, um umgehend mit den Beratungen in beiden Kammern zu beginnen. PrĂ€sident Evo Morales und sein Vize Ălvaro GarcĂa Linera wĂ€ren demnach von Neuwahlen ausgeschlossen.
Die Vorlage sieht auch die Neubesetzung des Obersten Wahlgerichts (TSE) binnen 20 Tagen vor. Vor allem aber soll der rechtliche Rahmen fĂŒr Parlaments- und PrĂ€sidentschaftswahlen im Jahr 2020 geschaffen werden.
Die Verhandlungen zwischen Vertretern des De-facto-Regimes und der Mehrheitsfraktionen der Bewegung zum Sozialismus (MAS) von Evo Morales sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Bei dem Treffen zwischen den Machthabern und der MAS, bei dem die aus Katholischer Kirche und EuropĂ€ischer Union (EU) bestehende Vermittlungskommission anwesend war, forderte das MAS-Lager ein Ende der Verfolgung seiner MandatstrĂ€ger und FunktionĂ€re. Angesichts dieser Forderung wurde eine „Sonderkommission“ zur Einzelfalluntersuchung eingerichtet. Die Vermittlungskommission wird am gesamten Prozess beteiligt sein.
„Das Bestmögliche wurde erreicht: Neuwahlen werden stattfinden, mit neuen Mitgliedern und völliger Transparenz“, sagte die PrĂ€sidentin des Senats, Eva Copa (MAS). Sie versicherte, dass das Plenum des Oberhauses ab Samstagmorgen die Gesetze fĂŒr eine vorgezogene Wahl diskutieren und anschlieĂend verabschieden wird.
Die endgĂŒltige Einigung wurde nach mehr als siebenstĂŒndigen Verhandlungen auĂerhalb des Parlaments erzielt. Einer der Artikel des Gesetzentwurfes wird Grenzen fĂŒr die Wiederwahl von MandatstrĂ€gern setzen. „Es wird eine Bestimmung geben, die besagt, dass eine Person nur fĂŒr zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten eine Position einnehmen kann, die durch die politische Verfassung des Staates definiert ist“, sagte Oscar Ortiz, Politiker der rechtskonservativen „Demokratisch Sozialen Bewegung“ (Movimiento DemĂłcrata Social) aus dem oppositionell geprĂ€gten Santa Cruz und PrĂ€sident des Verfassungsausschusses des Senats.
Dieser Artikel wĂŒrde bedeuten, dass Evo Morales und Ălvaro GarcĂa Linera, die sich seit dem 12. November in Mexiko im Asyl befinden, bei den nĂ€chsten Wahlen nicht mehr antreten können. Eine erneute Kandidatur war vom harten Kern der MAS gefordert worden, der von Senatorin Adriana Salvatierra angefĂŒhrt wird.
An den Neuwahlen sollen alle beim TSE eingetragenen politischen Gruppierungen teilnehmen können. Damit ist auch der Antritt fĂŒr Parteien gesichert, die bei den Wahlen vom 20. Oktober so wenig Stimmen erhalten haben, dass sie von weiteren UrnengĂ€ngen eigentlich ausgeschlossen wĂŒrden. Die Regelung begĂŒnstigt mehrere rechte Kleinparteien, die bei den letzten Wahlen zum Teil weit unter fĂŒnf Prozent geblieben sind.
Morales war am 12. November zusammen mit seinem Vize GarcĂa Linera auĂer Landes geflohen, nachdem sich Polizei und Armee auf die Seite der Opposition geschlagen hat. Der PrĂ€sident gibt an, seine Gegner hĂ€tten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt. MandatstrĂ€ger der MAS werden von De-facto-Regime verfolgt, Familien bedroht, Polizei und Armee haben mehr als 30 Putsch-Gegner erschossen. WĂ€hrend die Putschisten ihr Vorgehen mit angeblichem Wahlbetrug am 20. Oktober begrĂŒndeten, hat die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) bislang keine Belege vorgelegt (eine Analyse des OAS-Berichtes finden Sie hier).
Indes lehnte das De-facto-Regime einen Gesetzesentwurf ab, mit dem die Parlamentsmehrheit der MAS eine Amnestie fĂŒr Morales und GarcĂa Linera erreichen will. Machthaberin Ăñez weigerte sich, dieses Gesetz zu unterzeichnen. Sie behauptet, Morales habe AnhĂ€nger telefonisch zu bewaffneten Protesten aufgerufen und lieĂ eine entsprechende Tonaufnahme veröffentlichen. Allerdings ist unklar, ob in der Aufnahme tatsĂ€chlich Morales zu hören ist. Die Anzeige gegen den PrĂ€sidenten dĂŒrfte daher von keinem seriösen Gericht behandelt werden. Dennoch reichten Vertreter des De-facto-Regimes sogar Anklage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ â ein völkerrechtlicher Straftatbestand â gegen Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederlĂ€ndischen Den Haag ein. Entsprechende öffentliche AnkĂŒndigungen hatten auch Regierungsgegner in Venezuela im Fall von Ex-PrĂ€sident Hugo ChĂĄvez und seinem Nachfolger NicolĂĄs Maduro mehrfach gemacht. Der IStGH Ă€uĂert sich zum Verlauf solcher Untersuchungen nicht. Zu einem Prozess kam es jedoch nie.
Veröffentlicht am 24.11.2019 auf Portal amerika21.de