Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei Rechtsgültigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropäischen „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „Europäischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fällt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begründen in einer abweichenden Meinung, warum sie für die Beibehaltung der 5-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser Begründung eine veritable Blamage.

Dänemarks Außenminister warnt: Neuer EU-Vertrag könnte an „Verfassungsproblemen“ scheitern

Villy Sövndal, Außenminister der Monarchie Dänemark, macht sich Sorgen. Die geplante Entsouveränisierung und Entdemokratisierung der Mitgliedsstaaten der „Europäischen Union“ durch einen neuen EU-Vertrag könnte an „Verfassungsproblemen“ in einzelnen Mitgliedsstaaten der „Europäischen Union“ scheitern.

Was meint Villy mit „Verfassungsproblemen“? Er meint z.B. die Verfassung von Deutschland, die für einen solchen Fall zwingend eine Volksabstimmung vorschreibt.

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SPD-ex-Kanzler Schröder ruft EU-Antidemokraten zum Angriff auf das Grundgesetz auf

Gerhard Schröder (SPD) fordert eine „Wirtschaftsregierung in Europa“, den „Verzicht von Souveränität und deshalb eine Verfassungsänderung“. Dazu ruft der ex-SPD-Kanzler zur „Zusammenarbeit der Bundestagsfraktionen von Regierung und Opposition“ auf. Das dafür eine Volksabstimmung nötig ist, kann er nicht ausschließen. Der ex-Kanzler folgt damit exakt meiner Prognose vom Sonntag in Bulletin 3.