Elitezeitungen: Verletzt Internationales Recht, bombardiert Syrien!

Die Charta der Vereinten Nationen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verfassungsrang steht, verbietet „allen Mitgliedern die Androhung oder den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.“ Die Wiener Konvention 1969 über das Vertragsrecht, der die Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls angehören, führt das Prinzip ein, dass wenn ein Land während diplomatischen Verhandlungen mit dem Einsatz von Gewalt droht, alle nachfolgenden Verträge ungültig sind: „Ein Vertrag ist ungültig, wenn sein Inhalt durch Drohung oder Einsatz von Gewalt in Verletzung der Grundsätze des Internationalen Rechts erreicht worden ist, die in der Charta der Vereinten Nationen enthalten sind.“

KRIEG IN DER ELFENBEINKĂśSTE: Figuren, Vorgeschichte und HintergrĂĽnde

Nach dem Libyen-Krieg verursacht der imperiale Sicherheitsrat der „Organisation der Vereinten Nationen“ (UNO) mit seiner am 30.März angenommenen Resolution 1975 nun einen neuen internationalen Krieg in der ElfenbeinkĂĽste. Die im Sicherheitsrat vertretenen 15 Regierungen erfanden vorgestern erneut eine „Bedrohung des internationalen Friedens und Sicherheit“ durch einen BĂĽrgerkrieg, beriefen sich abermals völkerrechtswidrig auf Kapital VII der Charta der Vereinten Nationen – die Angriffskriege verhindern und nicht ermöglichen soll – und gaben mit einer weiteren völkerrechtswidrigen Resolution den Militärmächten, namentlich Frankreich und seinem im eigenen Land vor der Abwahl stehenden Präsidenten Nicolas Sarkozy, erneut die Vollmacht „mit allen notwendigen Mitteln“ unter dem Siegel der UNO-Militärmission UNOCI auf der Seite eines Lagers in einem seit 2002 immer wieder aufflammenden BĂĽrgerkrieg zu intervenieren.

DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂĽber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂĽssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂĽndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăśber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂĽberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂĽndung hatten sich recht merkwĂĽrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂĽssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂĽber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂĽsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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