Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂĽr mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂĽber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative fĂĽr Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässĂźlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂĽbertrugen Andreas VoĂźkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂĽller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂĽlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „groĂźen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Brasilien: Deutsche Entwicklungsgelder begĂĽnstigen Korruption und Steuersenkung

Man sei in Berlin weder bereit noch fähig zu prĂĽfen, ob die DEG ihrem entwicklungspolitischen Auftrag in der Praxis auch wirklich nachkommt. „VorwĂĽrfen wegen illegaler Landaneignungen eines DEG-finanzierten Unternehmens geht sie ebenso wenig nach wie Hinweisen zur Bestechung von Abgeordneten – und das in einem Land wie Brasilien, in dem Korruption und Landkonflikte die zentralen Entwicklungshemnisse darstellen“

Categorized as: Kapital, Ressourcen

Reichen die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz jetzt endlich Klage ein oder nicht?

Gutachten des Bundestages zu Attentat am Berliner Breitscheidplatz: „möglicherweise in Betracht kommende AmtshaftungsansprĂĽche“ gegen zuständige staatliche Organe. Ein von der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel in Auftrag gegebenes Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, welches die Abgeordnete rechtzeitig zum Osterurlaub der Parlaments-Simulation dem „Tagesspiegel“ vorlegt, kommt zum Schluss, dass staatliche Stellen die Attentate zulassen bwz entsprechend grob fahrlässig handeln, auch dafĂĽr verklagt und haftbar werden können. Ach was.. wirklich? Die einzig interessante Frage ist, ob jetzt wenigstens den Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz diese ermordeten Menschen eine gerichtliche Klage wert ist.

Categorized as: Recht, JustizSpionage, Attentate