Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.

Einführung in das Grundgesetz: Wie bekomme ich einen S.P.D.-Kanzler?

Antwort: Der Bundestag wählt einen. Das könnte schon morgen passieren. Und zu einer stabilen Regierung, wenn auch mit Risiko einer Flüchtlingskrise nun arbeitsloser Lobbyisten die in Lichtenstein und Luxemburg einmarschieren, braucht es keineswegs eine ständige absolute Mehrheit in Form einer Regierungskoalition. Die bräuchte man nur für neue Gesetze, keineswegs zur exekutiven Anwendung der bestehenden.

Operation Asyl: Staat will Verfassung der Republik ändern

Während die Operation Asyl der Regierung an Fahrt gewinnt und das zunehmend bedeutungslose und über die Hälfte des Jahres nicht einmal mehr tagende Parlament nach seinem zweimonatigen Sommerurlaub die 2001 installierten Terrorgesetze bis zum Jahre 2021 verlängern wird, bringt bezeichnenderweise der Vorsitzende vom B.N.D.-Untersuchungsausschuss, Patrick Sensburg, die Forderung nach einer Verfassungsänderung vor. Bereits Ende August will sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsident(inn)en treffen. Dort geht es wohl auch um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat.

Abgestimmt ist dieser von uns erwartete neue Staatsangriff auf unser Grundgesetz mit dessen alten Feind Wolfgang Schäuble, seit 1972 im Bundestag, schon Innenminister in Westdeutschland, ebenso zu Beginn der ersten Operation Asyl Anfang der 90er Jahre, dann zwischen 2005 und 2009 („Einmal einkaufen, schon ´ne Grundgesetzänderung“), Spinne eines über Jahrzehnte aufgebauten Überwachungsnetzes und heutiger Finanzminister von Deutschland.

Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses

Nach Presseberichten, deren Autoren wohl keine Verfahren wegen Landesverrat oder Geheimnisverrat fürchten müssen, richtete sich die Anzeige des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz faktisch nicht nur gegen die namentlich erwähnten Journalisten und Kollegen Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org, sondern auch gegen Abgeordnete im Vertrauensgremium des Bundestages. Dieses Gremium, von dem 99,9 Prozent der Bevölkerung genauso wenig Ahnung haben wie von Politik, Medien, dem geheimdienstlichen Komplex und deren Interaktion, entscheidet über das Einzige was Geheimdienste ebenso primär interessiert wie eben jene ahnungslosen 99,9 Prozent: ihr Geld.

Nun ist für den weiteren Verlauf der Staatsaffäre zunächst einmal folgendes wichtig zu wissen:

Neues „Eilverfahren“: Die dritte „Griechenlandhilfe“ ist de facto bereits durch den Bundestag

Bereits am 5. Juli hat der designierte neue Co-Führer der „Linksfraktion“, Dietmar Bartsch, die Zustimmung seiner Bundestagsfraktion zum neuen „Eilverfahren“ signalisiert, mit dem nun das neue Programm des umbenannten Triumvirats (vorher „Troika“, nun „Insitutionen“) über Griechenland durch den Bundestag gejagt wird.

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