Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemĂ€ĂŸ gewĂ€hlt. Zusammenfassung SĂ€mtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf LĂ€nderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂŒberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂŒr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂŒr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂŒr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „GefĂ€hrder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂŒrlich auserwĂ€hlte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

Angehörige: Attentat in Berlin fĂŒr Starken Staat benutzen

Geht man davon aus, dass Angehörige des international verschmolzenen geheimdienstlichen Komplexes in die Vorbereitung, DurchfĂŒhrung und nachfolgende Vertuschung der TĂ€terschaft vom Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 verwickelt sind, ist der offene Brief der Angehörigen der Opfer dieses Attentats an die geschĂ€ftsfĂŒhrende Bundeskanzlerin (mit ihrem geschĂ€ftsfĂŒhrenden Innenminister Thomas de Maiziere) nicht anders als pervers zu bezeichnen.

#RettetDieGrundrechte – Eine PresseerklĂ€rung zur DatenaffĂ€re vom Bundeskriminalamt

Anm. d. Red.: diese PresseerklĂ€rung wurde von einem BĂŒrgerrechtsbĂŒndnis gestern Abend leider nicht beschlossen. Die ErklĂ€rung erfolgt nun durch Radio Utopie und wurde nur entsprechend der Urheberschaft leicht verĂ€ndert.