Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung
Sehr zum Leidwesen der E.U.-ReichsbĂĽrger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestĂĽrzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, ĂĽberhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.
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