Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-ReichsbĂĽrger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestĂĽrzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, ĂĽberhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Lafontaine und Kanzler Kohl in 1990: Republik nur „Etappe“, „Provisorium“ vor „Einheit Europas“

Seit dem Mauerfall war es fĂĽr die Nomenklatura in West- und Ostdeutschland und deren Parteien abgemachte Sache, dass die heute 25-jährige Berliner Republik niemals Bestand haben solle, sondern zu verschwinden habe. Die in 1992 gegrĂĽndete „Europäische Union“ diente von Anbeginn als Mittel zum Zweck, die souveränen europäischen Demokratien loszuwerden.

Das friedliche Zusammenleben der Völker und Heimat aller Religionen, das ist und bleibt die Berliner Republik

„Christlich-Demokratische Union“, „Christlich-Soziale Union“ und „Alternative fĂĽr Deutschland“ starten koordinierten Angriff auf Republik und Grundgesetz. Der FĂĽhrer der Kanzlerin-Fraktion aus „C.D.U.“ und „C.S.U.“ im Parlament der Republik, Volker Kauder, und die Vorsitzende der „Alternative fĂĽr Deutschland“, Frauke Petry, fordern in am gleichen Tag erscheinenden Interviews jeweils eine „Kontrolle“ von Kirchen und ein Verbot von Kirchengebäuden in der Berliner Republik. Und jetzt gibt es, wieder mal, auf die Schnauze.

„Gefangene Hitlers“

Ende November 1945 wurden 23 Manager der IG Farben AG verhaftet. Dank ihrer Behauptung, nur unter dem Druck der Nazis gehandelt zu haben, erhielten sie milde Strafen und bekleideten bald hohe Ämter in der Bundesrepublik

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