Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden.

Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, ĂĽberhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der Unabhängigkeitserklärung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde und auch das Parlament diesbezüglich keine Entscheidung traf.

Moshe Arens hat das in der Haaretz einmal „eine „legislative Anarchie“ genannt, die Israel von allen anderen Demokratien der Welt unterscheide. Letzteres ist ĂĽberkritisch, weil z.B. die Monarchien Niederlande und Vereinigtes Königreich (GroĂźbritannien) ebenfalls keine Verfassung haben (was ebenfalls gerne unter den Tisch gekehrt wird). Nichtsdestotrotz dĂĽrfte auch dem berĂĽhmten „Pro-Israeli“, der in der Regel keine Ahnung hat worĂĽber er redet, der Unterschied nun verdeutlicht worden sein.

Gerade angesichts des neuen „Grundgesetzes“ der Regierung von Benjamin Netanyahu, dem Nationalstaatsgesetz – nicht Nationalitätsgesetz, wie es die ĂĽblichen Pro-Regierungsisraelis auf Deutschplanet verkĂĽnden lieĂźen, um eine semantische Parallele zu ihrem verleumderischen Geschwafel ĂĽber die europäischen Demokratien als „Nationalstaaten“ zu vermeiden – wird darĂĽber noch zu berichten sein.