Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung
Sehr zum Leidwesen der E.U.-ReichsbĂŒrger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geĂ€ndert und nur durch eine Volksabstimmung gestĂŒrzt werden.
Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, ĂŒberhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.
Dieser faule Kompromiss entstand, da nach der UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung Israels in 1948 keine verfassungsgebende Versammlung gewĂ€hlt wurde und auch das Parlament diesbezĂŒglich keine Entscheidung traf.
Moshe Arens hat das in der Haaretz einmal „eine „legislative Anarchie“ genannt, die Israel von allen anderen Demokratien der Welt unterscheide. Letzteres ist ĂŒberkritisch, weil z.B. die Monarchien Niederlande und Vereinigtes Königreich (GroĂbritannien) ebenfalls keine Verfassung haben (was ebenfalls gerne unter den Tisch gekehrt wird). Nichtsdestotrotz dĂŒrfte auch dem berĂŒhmten „Pro-Israeli“, der in der Regel keine Ahnung hat worĂŒber er redet, der Unterschied nun verdeutlicht worden sein.
Gerade angesichts des neuen „Grundgesetzes“ der Regierung von Benjamin Netanyahu, dem Nationalstaatsgesetz – nicht NationalitĂ€tsgesetz, wie es die ĂŒblichen Pro-Regierungsisraelis auf Deutschplanet verkĂŒnden lieĂen, um eine semantische Parallele zu ihrem verleumderischen Geschwafel ĂŒber die europĂ€ischen Demokratien als „Nationalstaaten“ zu vermeiden – wird darĂŒber noch zu berichten sein.
