Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschĂ€mende, lĂ€cherliche Farce. Warum beschĂ€digt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative fĂŒr Deutschland“ noch ĂŒber die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen wĂŒrden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat, 2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ irreparabel beschĂ€digen und als Heuchler entlarven wĂŒrden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfĂ€hige Untertanen erklĂ€ren mĂŒsste, warum Staat und Regierung nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie EuropĂ€er sind.

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NatĂŒrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „GrĂŒnen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen MilitĂ€rs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nĂ€mlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „GrĂŒnen“ in ThĂŒringen.

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Landesregierung ThĂŒringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von ThĂŒringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen, ohne mĂŒhsam und ggf ĂŒber ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu mĂŒssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden ĂŒberprĂŒfen lassen.