Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).

Endlagersuche für Atommüll: Bundestagskommission ist eingeknickt

Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestages ist eingeknickt. Nach anfänglichem Protest gegen den völlig neuen Auftrag, nicht allein die Sicherheitskriterien für ein Atommülllager für den hochradioaktiven Abfall zu definieren, wird die Kommission nun auch die Lagerung schwach-, mittel- und hochradioaktiver Abfallstoffe an einem gemeinsamen Endlagerstandort beschreiben.

„Oberstaatsanwalt Häußler wegen uneidlicher Falschaussage beim Generalstaatsanwalt angezeigt“

In meiner Anzeige habe ich den Generalstaatsanwalt auch darauf hingewiesen, dass der Oberstaatsanwalt persönlich im Schlossgarten war und das Geschehen beobachtet hat, dass er die Anzeigen bearbeitet und
die Ermittlungen geleitet hat. Und nicht zuletzt, dass er ausgerechnet den inzwischen rechtskräftig vorbestraften Polizeipräsidenten Stumpf damit beauftragt hat, wegen des von diesem zu verantwortenden Einsatzes zu ermitteln. Stumpf hätte also gegen sich selbst ermitteln müssen.

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