Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂĽber Militäreinsatz
Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂĽr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen, deren FĂĽhrung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂĽhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂĽr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂĽr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂĽber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂĽber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂĽber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und KriegfĂĽhrung faktisch auf.
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