Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂĽber Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂĽr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen, deren FĂĽhrung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂĽhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂĽr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂĽr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂĽber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂĽber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂĽber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und KriegfĂĽhrung faktisch auf.

Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz ĂĽber den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz ĂĽber das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz ĂĽber den militärischen Abschirmdienst), das SicherheitsĂĽberprĂĽfungsgesetz und das StraĂźenverkehrsgesetz.

FĂĽr die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.

Stabilisieren, deregulieren, liberalisieren, privatisieren: So funktionieren die Strukturanpassungsprogramme des IWF

Wenige Tage nach der Vergabe des Kredites reiben sich die Dorfbewohner in der Frühe die Augen, denn der Brunnen in der Mitte des Dorfes ist abgedeckt und verschlossen. Davor steht ein Schild, dass das Wasser ab sofort gegen Bezahlung in einem Laden an der Ecke erhältlich ist. In anderen Worten: Die Vergabe des Brunnens an den Investor hat dazu geführt, dass die Dorfbewohner von nun an für ein Gut, das ihnen bisher kostenlos zur Verfügung stand, zahlen müssen. Und nicht nur das: Ab sofort sind sie bei der Befriedigung ihres Menschenrechtes auf Wasser von der Preisgestaltung des Investors abhängig, dessen Interesse es natürlich ist, möglichst hohen Profit zu erzielen – das Ergebnis der Privatisierung.

Die US-Panzerkaserne Böblingen und die Militärregion Stuttgart

Die Region Stuttgart ist dabei jedoch nicht nur für Militär attraktiv, sondern auch militärisch brisant. Sowohl die Bundeswehr als auch die US-Army unterhalten in ihr militärische Liegenschaften. Neben einem großen Karrierecenter mit Assessment-Center auch für höhere Dienstgrade befinden sich für die Bundeswehr in Stuttgart zudem noch das Landeskommando Baden-Württemberg, Teile des Militärischen Abschirmdienstes (MAD-Gruppe V, MAD Stelle 51) und weitere kleinere Dienstleistungszentren der Bundeswehr wie das Kompetenzzentrum Baumanagement.

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