Welche Rolle spielt eigentlich noch der Jenaer Stadtrat fĂĽr die lokale Demokratie?

Ein Stadtrat sollte das Kernstück lokaler Demokratie sein, verkommt jedoch immer mehr zum Gehilfen! So oder ähnlich muss man die Situation einschätzen, schaut man sich die Vorlagen für den nächsten Jenaer Stadtrat an. Wo wird denn dort noch politischer Gestaltungswille gefordert? Der Stadtrat wird auch in seinen nächsten Sitzungen faktisch mit Berichts-und Beschlussvorlagen „zugeschissen“. Bereits zur letzten Stadtratssitzung im Oktober konnten viele Tagesordnungspunkte gar nicht mehr abgehandelt werden, weshalb jetzt auch zwei Sitzungen nötig sind. Mittlerweile ist auch in Jena zu beobachten, dass es überhaupt keine Öffentlichkeit mehr der politisch Verantwortlichen gibt. Alles wird hinter verschlossenen Türen oder wahrscheinlich eher gar nicht mehr behandelt. In Frage stellt niemand dieses System! Öffentliche Reflexionen von Beschlüssen gibt es überhaupt nicht mehr. Stadt als Ganzes wird nur noch in wenigen Fällen praktiziert, eher geht es auch im Stadtrat um persönliche Interessen einiger weniger! Damit meine ich nicht nur Interessen politischer Akteure. Beobachtet man die Sitzungen, muss man ganz genau hinsehen, wer was sagt und weshalb? Interessen lassen sich dahinter sehr schnell ausmachen. Mitläufer ebenso! Man muss den Eindruck gewinnen, dass die gewählten Vertreter zum willigen Umsetzer der Staatsmacht verkommen.

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Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂĽr im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert fĂĽr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂĽsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15:

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂĽgt oder schweigt.